Wer als Kassenarzt arbeiten will, kann nicht einfach eine Praxis aufmachen. Durch die sogenannte Bedarfsplanung ist vorgegeben, wo wie viele Arztsitze zugelassen werden. Gesetzlich Versicherte sollen so bundesweit einen vergleichbaren Zugang zur ärztlichen Versorgung erhalten. Auf Grundlage dieses b
Dieser Artikel (ID: 1941171) ist am 17.10.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).