Wer als Kassenarzt arbeiten will, kann nicht einfach eine Praxis aufmachen. Durch die sogenannte Bedarfsplanung ist vorgegeben, wo wie viele Arztsitze zugelassen werden. Gesetzlich Versicherte sollen so bundesweit einen vergleichbaren Zugang zur ärztlichen Versorgung erhalten. Auf Grundlage dieses bundesweiten Planungsrahmens weisen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen auf regionaler Ebene Niederlassungsmöglichkeiten aus. Auf lokaler Ebene können die Zulassungsausschüsse, die auch darüber entscheiden, wer einen Arztsitz erhält, in Einzelfällen weitere Praxen in eigentlich gesperrten Gebieten zulassen. hor