IN KÜRZE

Kein Zug, kein Flug: Wer jetzt sein Geld zurückbekommt

von Redaktion

München – Wer wegen des Schneechaos auf seine Bahnreise verzichten musste, hat immerhin keinen großen finanziellen Schaden. Denn: Wer zwischen 2. und 4. Dezember – also Samstag, Sonntag oder Montag – eine Bahnreise gebucht hat, bekommt den vollen Preis erstattet oder kann kostenfrei umbuchen, meldete die Bahn. Das gelte auch für Anschlusszüge in Österreich, der Schweiz oder Frankreich. Die Zugbindung in Deutschland ist zudem bei Sparpreisen und Supersparpreisen aufgehoben, auch alternative Reiserouten sind möglich. Selbst Sitzplatzbuchungen können kostenfrei storniert werden. Und wer beispielsweise ein Ticket für eine Regionalbahn hat, aber etwa auf einen ICE ausweichen muss, muss zwar zunächst ein neues Ticket kaufen, kann sich die Kosten dafür aber später im Fahrgastcenter erstatten lassen. Wenn möglich, sollte man erst ab 5. Dezember reisen, rät die Bahn, da die Züge heute sehr voll sind.

Bei Flügen gibt es weniger Klarheit. Grundsätzlich müssen Airlines Ticketkosten erstatten, wenn Flüge annulliert werden, außerdem können Reisende bei Flügen innerhalb der EU bei Verspätungen von mehr als drei Stunden je nach Strecke zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung verlangen. Aber: Die Airlines können diese Ansprüche ablehnen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ wie Extremwetter und Schneechaos vorliegen. Ein Sprecher der Lufthansa sagte unserer Zeitung, dass man derzeit versuche, möglichst viele Flüge umzubuchen, dass es aber für Stornierungen und Ausfälle noch keine verbindliche Regelung gebe. Immerhin: Wer am Samstag am Flughafen München gestrandet ist, dem boten die meisten Airlines ein Hotel samt Transfer dorthin an. Zudem kann man bei Ausfällen eine gleichwertige Reisealternative von der Airline verlangen, etwa einen Zug oder Mietwagen.  hös

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