ARTIKEL 16 GG
Kaum noch Asyl auf Grundlage der Verfassung
Das Grundrecht auf Asyl hat in Deutschland eine genauso lange Geschichte wie das Grundgesetz selbst. Bereits 1949 war sich der Parlamentarische Rat einig, dass politisch Verfolgte hier Schutz finden sollen, und verankerte das in Artikel 16. Zunächst sollte das individuelle Asylrecht nur für Deutsche