Hanau – Es ist der 19. Februar 2020, als Tobias R. um 21.55 Uhr die Shisha-Bar „Midnight“ am Heumarkt in Hanau betritt. Der 43-Jährige zieht seine Waffe und schießt wild um sich. Nach wenigen Sekunden ist alles vorbei. Dann steigt er in sein Auto und fährt zum nächsten Tatort, um seinen rassistischen Anschlag fortzusetzen. In der „Arena Bar & Café“ sowie in einem Kiosk tötet er weitere Menschen mit Migrationshintergrund.
Innerhalb von sechs Minuten verlieren Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kenan Kurtovic, Vili Viorel Paun, Fatih Saraçoglu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov ihr Leben. Der Attentäter kehrt in sein Elternhaus zurück. Dort tötet er seine Mutter (72) und anschließend sich selbst. Erst eine Stunde nach der Tat stürmt ein Sondereinsatzkommando der Polizei das Haus und findet die beiden Leichen.
Tobias R. war seit 2013 im Besitz einer Waffenbesitzkarte und Mitglied in einem Schützenverein. Kurz vor dem Attentat veröffentlichte er auf seiner Webseite mehrere wirre Videos und ein sogenanntes „Manifest“ mit rassistischen und verschwörungsideologischen Inhalten. In dem 24-seitigen Schriftstück spricht er davon, dass bestimmte Völker vernichtet werden müssten, da deren Abschiebung aus Deutschland nicht mehr möglich sei. Neben seinem Hass auf Juden und Muslime wird vor allem sein schizophrener Verfolgungswahn deutlich. Nach eigenen Angaben fühlte er sich seit seiner Kindheit ständig verfolgt und beobachtet.
Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt begannen nach der Tat mit der Suche nach möglichen Mittätern oder Mitwissern. Die Angehörigen der Opfer drängten ebenfalls darauf, die Ermittlungen auf mögliche Mittäter auszuweiten. In der Folge wurde gegen den Vater von Tobias R. Strafanzeige wegen Beihilfe zum Mord und wegen Nichtanzeige einer geplanten Straftat erstattet. Das Verfahren wurde jedoch am 16. Dezember 2021 eingestellt, da keine Anhaltspunkte für die Beteiligung weiterer Personen vorlagen.
Doch der Vater des Hanauer Amokläufers, Hans-Gerd R., fällt seit einigen Jahren immer wieder durch Beleidigungen und Einschüchterungsversuche gegenüber Überlebenden und Hinterbliebenen auf. Insgesamt 46 Verfahren sind in der Zwischenzeit gegen ihn eingeleitet worden. Wie eine Recherche des TV-Magazins „Panorama“ zeigt, geht es dabei um Beleidigung, Bedrohung, falsche Verdächtigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz. Zwischenzeitlich saß Hans-Gerd R. im Gefängnis, weil er eine Geldstrafe von 4200 Euro nicht zahlen wollte. Nachdem die Staatsanwaltschaft Vermögen beschlagnahmen konnte, kam er nach zwei Tagen wieder frei. Danach schüchterte er Hinterbliebene weiter ein oder forderte sie zur Ausreise auf. FREDERIC RIST