München – Vom 6. bis 9. Juni können in ganz Europa Stimmen abgegeben werden – je nach Land an einem anderen Tag. Den Auftakt machen die Niederländer, die am Donnerstag an die Urne gehen können. Es folgen Irland, einen Tag darauf Lettland, Malta und die Slowakei. Im Rest der EU wird wie in Deutschland am Sonntag, 9. Juni, gewählt. Mit den unterschiedlichen Daten sollen verschiedene Wahltraditionen in den Ländern beibehalten werden können. In der Bundesrepublik sind die Wahllokale wie auch bei Bundestagswahlen von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Jeder Wähler hat eine Stimme. Erstmals dürfen in Deutschland bei einer Europawahl auch Minderjährige abstimmen. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Wahl wurde von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. Damit hat sich die Zahl der Wahlberechtigten von rund 61,5 Millionen im Jahr 2019 auf knapp 65 Millionen Menschen erhöht.
Wie genau gewählt wird, unterscheidet sich von Land zu Land, teils von Partei zu Partei. In Deutschland stellen die meisten Parteien bundesweit Listen auf, deren Reihenfolge auf einem Parteitag festgelegt wird. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Menschen von dieser Liste ziehen ein. Bei der CDU/CSU werden Listen nicht bundesweit, sondern auf Landesebene verabschiedet. EU-weit einheitlich ist, dass die Anzahl der Abgeordneten einer Partei proportional zur Anzahl der erhaltenen Stimmen sein muss. Länderübergreifende Listen gibt es nicht.
In Deutschland gibt es wie etwa auch in den Niederlanden auch keine Sperrklausel. Das heißt, sobald eine Partei rund einen Prozentpunkt bekommt, kann sie mit einem Sitz im Parlament rechnen. In den Niederlanden braucht es knapp 3,25 Prozent für einen Sitz. Andere Länder haben hingegen eine Sperrklausel. In Frankreich etwa muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinen, in Österreich sind es vier Prozent.