Wie oft soll der Bayer in die Wahlkabine? Ministerpräsident Markus Söder will dazu eine Debatte, an deren Ende eine Neuregelung zu Bürgerentscheiden stehen könnte. Das Archivfoto zeigt Trachtler in Rottau im Landkreis Traunstein. © Peter Kneffel/dpa
München – Neulich am Münchner Odeonsplatz. 30 Aktivisten feiern den 12. Jahrestag des Münchner Bürgerentscheids gegen die 3. Startbahn. In der prallen Sonne gibt es kurze Reden und auch durchaus ein paar politische Sticheleien. Es gehe doch nicht, sagt einer, dass jetzt Bürgerentscheide eingeschränkt würden. Unter den Demonstranten ist auch Michael Piazolo. Er zuckt kurz zusammen. Der ehemalige Kultusminister, ein Urgestein der Freien Wähler in München, hat selber mehrere Volksentscheide auf Landesebene angestoßen – für die Abschaffung von Studiengebühren (erfolgreich), für die Rückkehr zum G9 (damals gescheitert). Und er gehörte zu den Rädelsführern, die 2012 den Bürgerentscheid gegen die 3. Startbahn durchführten – am Ende stimmten fast 55 Prozent der Münchner gegen die Flugpiste.
Dass von der Regierungsspitze jetzt ein Vorstoß kommt, die Durchführung von Bürgerentscheiden möglicherweise zu erschweren, ist Piazolo gar nicht recht. Er ist als Abgeordneter Mitglied der kleineren Regierungsfraktion, da ist oft vornehme Zurückhaltung auch bei unorthodoxen Vorschlägen des größeren Koalitionspartners geboten. In diesem Fall aber offenbar nicht. „Was soll denn das?“, grantelt Piazolo im Gespräch mit unserer Redaktion. „Ich will da keine Einschränkung, eher eine Ausweitung.“
Söder will Interessen neu abwägen
Doch der Pfeiler ist gesetzt. In einer Regierungserklärung mit dem etwas hochtrabenden Titel „Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030“ hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vergangene Woche angekündigt, Bürgerentscheide und -begehren auf den Prüfstand zu stellen. Ein Runder Tisch unter Vorsitz von Günther Beckstein (siehe Interview) soll Vorschläge erarbeiten. Söder stört offenbar, dass Bürgerentscheide „auch gerne als Blockade eingesetzt“ werden. Allgemeinwohl und Partikularinteressen müssten neu abgewogen werden. Wie er sich das vorstellt, ließ der Ministerpräsident allerdings offen – sonst wäre der Runde Tisch wahrscheinlich ja auch sinnlos.
Sticht Söders Argument? Blockieren Bürgerentscheide wichtige Entscheidungen zum Wohle des Landes? Auslöser des Vorstoßes war wohl ein Bürgerentscheid in Mehring (Kreis Altötting): Im Januar stimmten 928 Bürger der kleinen Gemeinde gegen den Bau von bis zu zehn Windrädern, Teil einer größeren Anlage für das bayerische Chemiedreieck, auf der Flur ihrer Gemeinde. Nur 454 Bürger waren dafür. Ein Dorf torpediert die Energiewende, das große Ganze also. Ist das die Regel – oder eine Ausnahme?
Bürgerentscheide sind erst seit 1995 erlaubt (siehe auch Kasten). Damals wurde die Möglichkeit selbst von Bayerns Bürgern durch den Volksentscheid „Mehr Demokratie in Bayern“ eingeführt. Basisdemokratischer geht es kaum. Seit 1995 gab es in Bayern 3485 Bürger- oder Ratsbegehren, von denen am Ende 2161 Bürgerentscheide blieben. Während es in den Anfangsjahren über 250 pro Jahr waren, hat sich heute die Zahl bei etwa 130 eingependelt, wie eine Auswertung des Vereins „Mehr Demokratie“ zeigt.
Aufsehenerregende Themen sind selten, aber es gibt sie: etwa der Münchner Hochhaus-Entscheid, der zur 3. Startbahn oder auch die kürzliche Abstimmung über eine in Deutschland einzigartige Stadt-Umland-Bahn in Erlangen, Nürnberg und Herzogenaurach. Zumeist stehen aber sehr lokale Themen zur Abstimmung an: Supermarkt-Ansiedlung, Umgehungsstraßen, Rathaus-Neubau.
Beteiligung hängt an Größe der Kommune
Die Annahme, dass Bürgerentscheide meist eine geringe Wahlbeteiligung haben, eine aktivistische Minderheit also einer bräsigen Mehrheit ihren Willen aufzwingt, ist fraglich. Die Auswertung des Vereins „Mehr Demokratie“ zeigt, dass die Wahlbeteiligung mit der Größe der Kommune abnimmt – wie es bei allgemeinen Wahlen auch der Fall ist. Selbst bei der 3. Startbahn machten nur 32,8 Prozent der Münchner von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Das ist wenig zu manchen überregional unspektakulären Bürgerentscheiden in Dörfern, die sensationell hohe Quoten haben können. In Rottenbuch bei Schongau etwa trieb 2017 die Frage, ob das Dorf einen Discounter benötigt, 83,7 Prozent an die Wahlurne. Ähnlich in Wörthsee 2021: fast 72 Prozent Wahlbeteiligung. Drittes Beispiel: Holzkirchen, der umstrittene Bau von Umgehungsstraßen (abgelehnt): 56,4 Prozent stimmten ab.
Peter M. Huber, ehemaliger Bundesverfassungsrichter, CDU-Landesminister und heute Jura-Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München, warnt vor weitreichenden Folgen, sollte die Möglichkeit zu Bürgerentscheiden erschwert werden. Es gebe ein Nord-Süd-Gefälle bei der Zufriedenheit mit dem Staat, sagt Huber. Im Süden sei die Akzeptanz des politischen Systems ausgeprägter als anderswo. Huber vermutet, dass das auch mit der hohen Zahl der Bürgerentscheide zusammenhängt. Anders ausgedrückt: Wo ein Bürger abstimmen darf, fühlt er sich ernst genommen, rebelliert nicht so schnell gegen das Gesamtsystem. „Die Politik kann den Bürgern nicht einfach Mitwirkungsrechte kürzen“, warnt Huber, der früher selbst beim Verein „Mehr Demokratie“ mitwirkte.
Es gibt auch Vorschläge, die Bürgerbeteiligung eher zu stärken. „Mehr Demokratie“ fordert neben einer Absenkung der Mindestbeteiligung (Quorum) losbasierte Bürgerräte. Das allerdings wird mit Söder nicht zu machen sein.