Die Erklärungsnot der katholischen Kirche

von Redaktion

Der Vatikan erlaubt Segnungsfeiern unter strengen Auflagen – Erläuterungen als Zugeständnis an Kritiker

Ein lesbisches Paar hat Wolfgang Rothe bereits am 9. Mai 2021 in München gesegnet. © Hörhager/dpa

München – Noch am 15. März 2021 gab es eine klare Ansage aus Rom: Die Kirche hat nicht die Befugnis, gleichgeschlechtlichen Verbindungen den Segen zu erteilen. Eine Segnung homosexueller Paare könne daher als „unerlaubt“ betrachtet werden. So verbreitete es an jenem Tag der Vatikan auf seiner Internetseite. Als wenige Tage vor dem Weihnachtsfest 2023, am 18. Dezember, plötzlich Segnungen von homosexuellen Paaren unter strengen Voraussetzungen zugelassen wurden, kam das einer Sensation gleich.

Auch Wolfgang F. Rothe war total überrascht. Mit einer solchen Wende hatte der Priester, der im österreichischen Bistum St. Pölten inkardiniert und in München als Pfarrvikar im Pfarrverband Perlach tätig ist, nicht gerechnet. „Das hat es so noch nie gegeben, dass die katholische Kirche eine von ihr getroffene Entscheidung innerhalb kurzer Zeit ausdrücklich widerrufen hat“, sagt er. 2021 habe man das Verbot begründet mit der Aussage: „Wir können es nicht.“ Laut Rothe theologisch eine der stärksten Begründungen, weil dem „etwas Objektives entgegenstehe“.

Dass die Kirche kaum drei Jahre später erklärt habe, dass Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren unter bestimmten Umständen doch möglich seien, hält Rothe deshalb für so bemerkenswert, „weil die Kirche eine Fähigkeit zur Selbstkorrektur zeige, die sie bislang aus Machtgründen bestritten“ habe. „Darin sehe ich einen Meilenstein.“

Als er das Dokument des Glaubensdikasteriums mit Namen „Fiducia supplicans“ im Dezember 2023 gelesen hatte, musste Rothe erst einmal tief durchatmen, „weil der Text so verschwurbelt ist“. Es gibt zahlreiche Einschränkungen im Text. So unterscheidet der Leiter der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, in dem Dokument genau zwischen dem Sakrament der Ehe und einer Segnung von Menschen, die sich lieben. Sex ist laut Kirchenlehre nur in der Ehe zwischen Mann und Frau erlaubt; ausschließlich heterosexuelle Paare dürfen kirchlich heiraten. An dieser Haltung ändert auch „Fiducia supplicans“ nichts, wie Fernandez betont. Priester, die ein homosexuelles Paar segnen, müssten daher unbedingt vermeiden, dass der Segen wie eine Eheschließung – also wie ein Sakrament – aussieht.

Der Segen darf deshalb nicht in Zusammenhang mit einer standesamtlichen Feier oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft erteilt werden. Das Paar darf nicht in Hochzeitskleidung erscheinen, auch typische Gesten sind tabu, etwa das Austauschen von Ringen. Der Geistliche darf die beiden Männer oder beiden Frauen nicht während eines Gottesdienstes segnen. Dieser besondere Rahmen sei in der katholischen Kirche Verbindungen vorbehalten, die den Plänen Gottes in der Schöpfung entsprächen. In einer späteren Erläuterung zur Segenserlaubnis am 4. Januar 2024 ging Kardinal Fernandez ins Detail: Der Segen könne ein einfaches Gebet sein, „es ist eine Angelegenheit von 10 oder 15 Sekunden“, dürfe nicht vor dem Altar stattfinden. Er sei kein Weiheakt und heiße nicht „diese Art der Verbindung“ gut. Für Rothe ist diese Erklärung ein Zugeständnis an die Kritiker. Er hält sich an das eigentliche Dokument und sagt: „Natürlich machen wir das vor dem Altar!“
CM

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