So macht es Großbritannien

von Redaktion

München – Großbritannien, das ein erhebliches Problem mit Übergewicht und Diabetes hat, hat bereits 2018 eine Steuer auf stark zuckerhaltige Getränke eingeführt. „Soft Drinks Industry Levy“ nennt sich die Steuer. Auf Getränke ab fünf Gramm pro 100 Milliliter werden 18 Pence (21 Cent) Steuer fällig, ab acht Gramm Zucker sind es dann 24 Pence (28 Cent). Laut der britischen Ärzte-Organisation „Action on Sugar“ ist die Steuer ein Erfolg, weil sie die Hersteller dazu animiere, den Zuckergehalt zu reduzieren.

Die Cambridge University stellte in einer Studie fest, dass bei zehn- und elfjährigen Mädchen die Fettleibigkeit um acht Prozent zurückging. Die Studie sieht einen direkten Zusammenhang zur Zuckersteuer. Mehr als 5200 Fälle von Fettleibigkeit pro Jahr würden in dieser Altersklasse verhindert. Der Verein der Zuckerindustrie (VdZ) in Deutschland kritisiert die Studie. Sie habe methodische Schwächen. Der VdZ hält den Fokus allein auf Zucker für zu eng. „Es gibt derzeit keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass eine Zuckersteuer das Auftreten von Adipositas und Übergewicht verringert“, schreibt der Verband auf seiner Homepage. Entscheidend für das Körpergewicht sei die Kalorienbilanz.

In Deutschland wird bisher ergebnislos über eine Zuckersteuer diskutiert. Eine gestaffelte Abgabe auf Getränke von 21 bis 27 Cent pro Liter ist im Gespräch, je nach Zuckergehalt. Der Bürgerrat der Bundestags, ein Gremium von 160 Bundesbürgern, spricht sich für eine Neugestaltung der Mehrwertsteuer aus. Zucker soll nicht mehr als Grundnahrungsmittel gelten, was eine Steuer von 19 statt sieben Prozent zur Folge hätte. Auf „unverarbeitetes und tiefgefrorenes Obst und Gemüse in Bio-Qualität, Hülsenfrüchte, Nüsse und Vollkorngetreide sowie Mineral- und Tafelwasser“ solle keine Mehrwertsteuer mehr erhoben werden. Für Energydrinks wird ein Mindestkaufalter von 16 Jahren gefordert. Der Rat hat die Empfehlungen im Februar an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergeben – Ausgang offen.
WHA/GRAFIK: DPA

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