HINTERGRUND

Worauf man als Betroffener Anspruch hat

von Redaktion

München – Rund 270 000 Menschen pro Jahr erleiden in Deutschland einen Schlaganfall. „Der Hirninfarkt ist die häufigste Ursache für Behinderungen bei Erwachsenen“, sagt Gesundheitswissenschaftlerin Anke Siebdrat. Sie ist Ergotherapeutin und die erste Schlaganfall-Lotsin der Deutschen Schlaganfall-Hilfe. Betroffene müssen beispielsweise das Gehen oder Greifen durch intensive Physio- und Ergotherapie mühsam wieder erlernen. Bis zu 80 Prozent der Betroffenen erleiden nicht sichtbare Beeinträchtigungen wie Sprach- oder Aufmerksamkeitsstörungen. Sie benötigen Logopädie oder neuropsychologische Unterstützung.

„Erste Vorbereitungen für die Rückkehr nach Hause treffen Schlaganfall-Betroffene und ihre Angehörigen am besten schon während des Aufenthalts in der Akut- oder Reha-Klinik“, empfiehlt Anke Siebdrat. Zum Beispiel sollten bereits während des Klinik-Aufenthalts erste Termine mit Hausarzt und Neurologen sowie in therapeutischen Praxen vereinbart werden.

■ Unterstützung im Alltag

Hat die betroffene Person durch den Schlaganfall schwere körperliche Einschränkungen, kann die Wohnraumberatung weiterhelfen. Sie berät zu möglichen Umbauten in der heimischen Wohnung. Für Berufstätige kann für die Wiedereingliederung ins Berufsleben ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bei der Rentenkasse sinnvoll sein. Vieles davon lässt sich schon vor der Entlassung der Betroffenen organisieren.

■ Therapien und Hilfsmittel

Bei Schlaganfallfolgen wie Halbseitenlähmung, Spastik oder Aphasie helfen Therapien wie Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie – sogenannte Heilmittel. „Wichtig zu wissen: Patienten mit eingeschränkter Mobilität können auch Hausbesuche der Therapeuten in Anspruch nehmen“, erklärt Siebdrat.

Bestimmte Diagnosen sind den sogenannten besonderen Verordnungsbedarfen (BVB) bzw. dem langfristigen Heilmittelbedarf zugeordnet. Das bedeutet, dass Hausärzte Therapien auch über das übliche Maß hinaus verordnen können. Einige Rehakliniken und Therapiezentren bieten sogenannte Intensivtherapien auf Rezept an. Dabei erhalten Betroffene über mehrere Wochen hinweg mehrere Therapieeinheiten am Tag. Ganz neu ist ein auf Virtual Reality basierendes alltagspraktisches Training für zu Hause. Erste Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten.

Auch Hilfsmittel wie Orthesen oder ein Rollstuhl helfen. Anke Siebdrat empfiehlt: „Um das individuell geeignetste Hilfsmittel zu finden, sollten sich Betroffene zunächst im Sanitätshaus und von den eigenen Therapeuten beraten lassen, bevor eine Verordnung vom Hausarzt ausgestellt wird.“ Für die Therapie der neuropsychologischen Folgen wie Konzentrationsstörungen sind Neuropsychologen zuständig.
SUSANNE SASSE

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