Berlin – Viele Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag angehoben. Für pflichtversicherte Rentner wirkt sich das erst zwei Monate später aus. Der Krankenkassenbeitrag wird mit der Rentenzahlung für den Monat März angehoben, entsprechend eine geringere Rente überwiesen, teilte die Deutsche Rentenversicherung mit. Bei Rentnern werde eine Änderung aufgrund gesetzlicher Vorgaben immer zeitversetzt berücksichtigt. Der aus der Rente zu zahlende Beitrag wird deshalb bei Änderungen des Beitragssatzes immer erst zwei Monate später erhoben. Das gelte auch für Senkungen.