München – Die Wirtschaft braucht erfahrene Mitarbeiter – und viele Rentner möchten sich im Alter etwas hinzuverdienen: Arbeiten im Ruhestand bietet viele Vorteile. Worauf man dabei achten muss, erklärt Gundula Sennewald, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung.
Frau Sennewald, 2023 haben sich die Zuverdienstregeln für Menschen im vorzeitigen Ruhestand geändert. Was bedeutet das in der Praxis?
Zum 1. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente aufgehoben. Bis Juni 2020 lag die Hinzuverdienstgrenze bei 6300 Euro im Jahr. Während der Corona-Pandemie wurde sie deutlich angehoben, zuletzt im Jahr 2022 auf über 46 000 Euro. Diese Zuverdienstgrenzen galten bis zum Erreichen des regulären Rentenalters, das derzeit ja schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben wird.
Meine Altersrente wird also nicht mehr gekürzt, egal, wie viel ich dazuverdiene?
So ist es. Seit 2023 hat ein weiteres Einkommen neben der eigenen Altersrente keine Auswirkung auf deren Anspruch und Höhe. In der Regelaltersrente hat sich ohnehin nichts verändert: Hier konnte man schon immer unbegrenzt dazuverdienen.
Für wen lohnt sich das Arbeiten im Ruhestand?
Ob sich Arbeiten im Ruhestand lohnt, ist eine sehr individuelle Frage. Für viele weiterarbeitende Menschen ist und kann es eine Möglichkeit sein, sich noch gesellschaftlich mit dem eigenen Wissen und Können einzubringen und den sozialen Kontakt zu halten, beziehungsweise langsam ausgleiten zu lassen. Es gibt jedoch Auswirkungen auf die Rentenversicherung.
Und welche?
Wer neben seiner Altersrente weiter beschäftigt ist und noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht hat, zahlt weiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese weiteren Beiträge wirken sich dann mit Erreichen des regulären Rentenalters positiv auf die Höhe der Rente aus, die dann neu berechnet wird. Wer nach Erreichen seines regulären Rentenalters weiterarbeitet und ebenfalls Beiträge in die Rentenversicherung zahlen möchte, muss dies direkt gegenüber seinem Arbeitgeber erklären. Diese weiteren Beiträge wirken sich immer erst zum 1. Juli des Folgejahres rentensteigernd aus.
Worauf ist außerdem zu achten als arbeitender Rentner?
Weiterbeschäftigte Rentner haben neben ihrer Altersrente keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld. Darüber hinaus kann sich die Weiterbeschäftigung mit mehr als nur einem Minijob auch auf die Art des Krankenversicherungsverhältnisses auswirken, denn der Rentner ist dann kein Pflichtmitglied mehr, sondern freiwillig krankenversichert und zahlt unter Umständen einen höheren Versicherungsbeitrag. Mit einer Weiterbeschäftigung erhöht sich womöglich auch das zu berücksichtigende steuerliche Einkommen.