Wer wird abgewiesen? Das ist noch nicht ganz geklärt. © dpa
Berlin – Das Sondierungspapier von Union und SPD birgt Streitpotenzial. Ein Punkt ist die Auslegung der Vereinbarungen zur Migrationspolitik – vor allem bei der Zurückweisung an den Grenzen. Die Union will sich zwar mit den europäischen Nachbarn abstimmen, aber die neue Linie zur Not auch alleine durchziehen. Die SPD versteht unter Abstimmung etwas anderes.
SPD-Chefin Saskia Esken widersprach am Montag vehement Äußerungen aus der CDU, wonach Deutschland künftig Asylsuchende an den Grenzen auch ohne Einverständnis der betroffenen Nachbarländer zurückweisen könne. CDU-Vize Jens Spahn hatte zuvor gesagt: „Wir machen uns nicht abhängig von der Zustimmung der anderen Länder.“ Abstimmen heiße nicht zustimmen. „Wir sehen alle Rechtsgrundlagen da, um es so oder so durchzusetzen.“ CDU-Chef Friedrich Merz hatte bereits am Sonntag deutsche Alleingänge nicht ausgeschlossen. Zwar sei sein Ziel ein gemeinsames europäisches Vorgehen, aber „an erster Stelle steht für mich die Sicherheit unseres eigenen Landes“, sagte er. Ähnlich äußerte sich Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte: „Zurückweisungen werden massiv hochgefahren, der Familiennachzug ausgesetzt, Rückführungen nach Afghanistan ermöglicht. Eine solche Fülle an Maßnahmen konnte in den letzten zehn Jahren an keiner Stelle vereinbart werden, das ist nun gelungen.“
Esken nannte einseitige Zurückweisungen an den Grenzen „brandgefährlich“, weil es europäischen Vereinbarungen widerspräche. „Wir haben etwas anderes vereinbart, und dabei bleiben wir auch.“ In dem Sondierungspapier steht ebenfalls, dass „rechtsstaatliche Mittel“ genutzt werden sollen, um die Migration zu begrenzen. Esken warnte die Union vor dem Versuch, „mit dem Kopf durch die Wand zu gehen“. Unabgestimmte Zurückweisungen an den Grenzen könnten die europäische Zusammenarbeit schwer beschädigen. Die EU müsse in Zeiten von Putin und Trump geeint agieren.
Experte rät zu zeitlicher Befristung
Migrationsexperte Daniel Thym, Professor an der Universität Konstanz, hält es juristisch nicht für eindeutig, ob Zurückweisungen zulässig sind. „Das geht nur aufgrund einer EU-Notstandsklausel, die sehr vage formuliert ist“, sagte er. Deutschland könnte mit massiven Integrationsproblemen argumentieren.
Thym empfiehlt, nicht pauschal alle zurückzuweisen. So könnte man Männer von 18 bis 40 abweisen, Familien und Minderjährige aber weiter ins Land lassen. Das erhöhe die Chancen, dass die Gerichte mitspielen. Außerdem solle die Regierung die Maßnahmen befristen. So verschaffe sich die Regierung Zeit, „um die innerstaatlichen Vollzugsdefizite anzugehen und auf EU-Ebene neue Initiativen anzustoßen.“ Eine dauerhafte Lösung müsse europäisch sein.