Die Rückkehrerin

von Redaktion

Stefanie Hubig kennt ihr Ministerium gut

Den Namen Stefanie Hubig wird man sich schnell merken können. Denn die neue Justizministerin rutscht gleich in ein Thema hinein, das die ganze Republik interessiert: ein mögliches AfD-Verbot. Ihre grundsätzliche Haltung hat sie am Montag schon kundgetan. „Es kann aus meiner Sicht nicht davon abhängen, ob eine Partei mit zwei Prozent Wählern ausgestattet ist oder mit 30 Prozent“, sagte Hubig in Berlin. Es gebe „Instrumente“, um gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen. Diese müssten angewendet werden, wenn die nötigen Voraussetzungen vorlägen.

Es wird also spannend rund um die promovierte Juristin, die zuletzt für die Bildung in Rheinland-Pfalz zuständig war. Sie war Richterin und Staatsanwältin in Ingolstadt, gilt als unaufgeregt, sachorientiert. Privat gibt sie wenig über sich preis. Das Bundesjustizministerium ist für sie eine Rückkehr: 2014 wurde die gebürtige Frankfurterin dort vom damaligen SPD-Minister Heiko Maas zur beamteten Staatssekretärin gemacht. Und schon ab 2000 arbeitete sie dort als Referentin und später Referatsleiterin.
CWI

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