BGH klärt Regeln für zwangsweise Medikation

Karlsruhe – Die zwangsweise Behandlung eines Patienten mit einem Medikament, das über seine Zulassung hinaus angewendet wird, ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Beschluss klargestellt. Der sogenannte Off-Label-Use setzt demnach ein

Mittwoch, 31. Dezember 2025

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