Bayern sagt Cannabis weiter den Kampf an

von Redaktion

Justizminister Eisenreich: „Schadet der inneren Sicherheit“ – Bislang acht Anbauvereine im Freistaat genehmigt

München – Demonstrativ zündeten sich am 1. April 2024 Cannabis-Liebhaber in ganz Deutschland ihre Joints an – nicht heimlich, sondern in voller Öffentlichkeit. Am Brandenburger Tor in Berlin, vor der CSU-Landesleitung in München. Denn es war der Tag des offiziellen Startschusses der Cannabis-Teillegalisierung der Ampel-Regierung. Über ein Jahr ist das jetzt her. Viel wurde gestritten, mittlerweile hat die Ampel abgedankt. Doch was ist seither aus dem umstrittenen Gesetz erwachsen?

Grundsätzlich ist Kiffen seither in ganz Deutschland legal. Jeder Erwachsene darf insgesamt 25 Gramm Cannabis mitführen und bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu Hause anbauen – für den Eigenkonsum. In den eigenen vier Wänden dürfen Konsumenten dann auch bis zu 50 Gramm Cannabis lagern. Seit dem 1. Juli 2024 ist auch der Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen erlaubt. Diese dürfen ihr selbst hergestelltes Gras an ihre maximal 500 Mitglieder ausgeben.

In Bayern hat das zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seither acht Erlaubnisse für einen Anbauverein erteilt, zwei abgelehnt. 20 Anträge werden noch bearbeitet. Meist müssen Antragssteller bei der umfangreichen Prüfung Unterlagen nachreichen – weswegen sich viele Verfahren in die Länge ziehen.

Die bayerische Regierung machte von Anfang an keinen Hehl daraus, dass sie die Teillegalisierung nicht unterstützt. Deswegen hat sie für Bayern das Bundesgesetz auch besonders streng ausgelegt. Bereits zum Stichtag der Legalisierung legte der Freistaat einen Bußgeldkatalog mit saftigen Strafen vor: 500 Euro für Kiffen in der Fußgängerzone, 1000 Euro für Cannabis-Konsum in der Nähe von Kindern und Jugendlichen. Zudem ist auf Volksfesten, in Biergärten, in Außenbereichen von Gaststätten und in Parks der bayerischen Schlösserverwaltung – dazu gehört der Englische Garten in München – Kiffen ganz verboten.

Noch liegen keine Zahlen der Strafverfolgung in Bayern vor, da die neuen Vorschriften des Cannabis-Gesetzes nämlich erst in der Strafverfolgungsstatistik für 2025 aufgelistet werden. Bei vielen Vergehen handelt es sich ohnehin um Ordnungswidrigkeiten.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich lehnt das Gesetz weiterhin vehement ab. „Es fördert schwere Drogenkriminalität, schadet der inneren Sicherheit und macht Deutschland auch für die Organisierte Kriminalität zunehmend attraktiver“, sagt er gegenüber unserer Zeitung. „Cannabis muss wieder dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt – und damit der Besitz und Anbau von Cannabis wieder strafbar werden.“

Eisenreich beklagt nicht nur den grundsätzlichen Zusatzaufwand der Justiz, sondern erwartet auch eine „Zunahme der Verfahren wegen Fahruntüchtigkeit im Verkehr“. Mit der neuen Regelung gelten nämlich auch neue Grenzwerte im Straßenverkehr. So darf ein Autofahrer maximal 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC je Milliliter Blut am Steuer haben – das entspricht in etwa der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol. LEONIE HUDELMAIER

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