INTERVIEW

„Im schlimmsten Fall droht die fristlose Kündigung“

von Redaktion

Fachanwältin Simone Weber erklärt, wie Mieter bei einem Wohnungstausch vorgehen sollten

München – Um günstig und authentisch Urlaub zu machen, tauschen manche Menschen vorübergehend ihre Häuser oder Wohnungen. Während Eigentümer freie Hand haben, müssen sich Mieter an gewisse Vorgaben halten. Welche das sind, erklärt Simone Weber, Fachanwältin für Mietrecht in München.

Darf ich meine Mietwohnung für Urlaub einfach mit Fremden tauschen?

Nein. Der Vermieter muss das ausdrücklich erlauben – außer, im Mietvertrag ist bereits eine generelle Erlaubnis enthalten. Was aber sehr selten der Fall ist. Wenn man seine Wohnung einem Fremden überlässt, ihm die Schlüssel gibt und dafür seine Wohnung nutzt, liegt rechtlich eine Gebrauchsüberlassung vor. Das gilt auch, wenn man kein Geld bekommt, dafür aber die andere Wohnung frei nutzen darf. Das entspricht dann einer Untervermietung, wofür eine Erlaubnis erforderlich ist.

Wie soll ich den Vermieter um Erlaubnis fragen?

Am besten schriftlich. Der Vermieter sollte wissen, wer die Wohnung wann und zu welchem Zweck nutzen will. Nur die Info, man würde vermieten, reicht nicht. Ein Tausch ohne vorherige Genehmigung ist ein klarer Vertragsverstoß und kann zu einer Abmahnung führen. Im schlimmsten Fall droht die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Aus meiner Sicht sollte man immer offen und transparent vorgehen.

Und wenn ich nur für eine Woche tauschen möchte?

Auch dann muss der Vermieter zuerst die Erlaubnis erteilen. Es geht darum, dass ein Fremder die Wohnung selbstständig nutzt. Anders sieht es bei Freunden oder Familienmitgliedern aus, die im eigenen Urlaub nur auf die Wohnung aufpassen oder zum Beispiel Blumen gießen. Wenn keine Miete verlangt wird und der Aufenthalt zeitlich begrenzt ist, ist das mietrechtlich zulässig und braucht keine Erlaubnis. In der Praxis werden Besuche von bis zu sechs Wochen noch als Besuch gewertet.

Reicht eine Haftpflichtversicherung aus, falls mir in der Tauschwohnung etwas kaputtgeht?

Eine private Haftpflichtversicherung bietet immer einen gewissen Schutz. Sie ist aber keine Garantie dafür, dass Schäden in fremden Mietwohnungen vollständig abgedeckt sind. Oft hilft hier ein genauer Blick in den Vertrag oder ein Gespräch mit dem Versicherer. Um kein Risiko einzugehen, sollte man sich auch die Police des Tauschpartners zeigen lassen. Wenn keine Versicherung greift, haften die Tauschpartner persönlich für Schäden – das kann teuer werden.

Wie sichere ich mich gegen Schäden in meiner Wohnung ab?

Wer auf Nummer sicher gehen will, schließt im Vorfeld einen schriftlichen Vertrag mit seinem Tauschpartner ab. Der sollte Dauer, Zweck, Umgang mit der Wohnung, Pflichten, Rechte und Haftung für Schäden regeln. Ein weiteres Mittel, um sich abzusichern, ist eine Kaution. Außerdem empfehle ich, vor dem Tausch die Wohnung und teure Gegenstände zu fotografieren – idealerweise vor Zeugen. Wertvolle Dinge wie Schmuck sollte man am besten auslagern.

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