Das Bürgergeld ist bald Geschichte: Im Frühjahr 2026 will die Regierung stattdessen die Grundsicherung einführen. Dabei sind härtere Sanktionen zum Beispiel für Terminversäumnisse vorgesehen. © Kalaene/dpa
München – Monja Becker leitet das Jobcenter Aruso in Erding. Worüber in der Politik heftig diskutiert wird, ist ihr alltägliches Geschäft: das Bürgergeld. Im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt sie, was die Reform in der Praxis bedeutet und was sie sich von den Sanktionen erhofft.
Frau Becker, wie bewerten Sie als Leiterin eines Jobcenters die geplante Bürgergeld-Reform der Merz-Regierung?
Gut. Es ist definitiv das richtige Signal.
Welche konkreten Maßnahmen finden Sie überzeugend?
Das wären vor allem die verschärften Sanktionsmöglichkeiten bei Meldeversäumnissen – also wenn Kunden nicht zum vereinbarten Vermittlungsgespräch im Jobcenter erscheinen. Ich halte es für richtig, dass die Kürzung der Leistung auf 30 Prozent erhöht wird. Beim nächsten versäumten Termin kann man noch mal um 30 Prozent sanktionieren, bis die Zahlungen zum Ende hin komplett eingestellt werden – inklusive der Wohnkosten, die dann vom Jobcenter als Sachleistung direkt an den Vermieter gezahlt werden. Es ist wichtig, dieses abschreckende Signal an die Kunden zu geben, die wirklich nicht mitmachen wollen.
Wie viel Prozent der Bürgergeld-Empfänger gehören zu dieser Gruppe?
Das sind die wenigsten. Bei uns gehören lediglich zwei bis drei Prozent der Leistungsberechtigten zur Gruppe der „Totalverweigerer“, die wir sanktionieren müssen. Aber als Jobcenter die Maßnahme der kompletten Leistungsstreichung in der Hinterhand zu haben – das macht schon etwas aus.
Glauben Sie, dass härtere Sanktionen zu einer höheren Arbeitsbereitschaft führen?
Das bleibt abzuwarten. Vielleicht werden Menschen, die nicht arbeiten wollen, künftig gar keinen Antrag stellen, weil es unbequem ist, wenn wir ihnen auf die Füße treten. Es könnte schon passieren, dass manche keine Leistungen mehr beantragen, wenn sie das Gefühl haben, dass wir verstärkt Eigenbemühungen von ihnen einfordern.
Wie reagieren Empfänger, wenn Sie ihnen die Leistungen kürzen?
Die Reaktionen lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Es gibt die einen, die werden aggressiv. Sie kommen zu uns ins Büro und sagen: „Ich brauche jetzt aber das Geld!“ Es gibt aber auch die anderen, die sich dann einfach aus dem Leistungsbezug abmelden. Wir gehen von einer Dunkelziffer von Personen aus, die schwarz arbeiten, uns das nicht mitteilen und zusätzlich Bürgergeld beziehen. Wenn ihnen die Leistungen gekürzt werden, kommen sie einfach nicht wieder.
Für bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel psychisch Kranke sollen die Sanktionen nicht gelten. Bedeutet das für Sie im Jobcenter einen bürokratischen Mehraufwand?
Nein, das glaube ich nicht. Es ist nämlich jetzt schon so, dass diejenigen, die psychisch oder physisch krank sind, keine Kürzungen zu befürchten haben. Wer nicht kann, der muss auch nicht mitwirken.
Was halten Sie von der geplanten Abschaffung der Karenzzeit bei der Vermögensanrechnung?
Das ist auch ein richtiges Signal. Aktuell ist es so: Wenn zum Beispiel eine vierköpfige Familie neu in den Bezug kommt, hat sie im ersten Jahr aufgrund der Karenzzeit einen Vermögensfreibetrag von 85 000 Euro – 40 000 Euro für die Person, die sich anmeldet, plus jeweils 15 000 Euro für die drei weiteren Familienmitglieder. Für ein steuerfinanziertes Sozialsystem ist das meines Erachtens zu viel, deswegen ist es gut, dass man das angeht.
Gibt es in Ihrer Erfahrung viele Bürgergeld-Empfänger mit 85 000 Euro auf dem Konto?
Das nicht, aber es gibt immer wieder Kunden, die so viel haben, dass sie eigentlich einige Zeit davon leben könnten. Wer 40 000 oder 50 000 Euro auf dem Konto hat, könnte sich auch ein paar Monate damit versorgen und müsste nicht Steuergelder in Anspruch nehmen. Das ist im Moment aber durchaus möglich, zumindest in den zwölf Monaten Karenzzeit. Erst nach dieser Frist sinkt das Schonvermögen auf 15 000 Euro pro Person. Es ist schon richtig, dass man das noch einmal überarbeitet.
In der Politik wird heftig diskutiert, wie viel durch die Reform tatsächlich eingespart werden kann. Wie schätzen Sie das ein?
Ich glaube, die Abschreckungswirkung, dass die Leute wissen, ihnen könnten die Leistungen komplett gestrichen werden, wird dazu führen, dass sie mehr mitwirken und versuchen, Einkommen zu erzielen. Dadurch ergibt sich ein gewisses Einsparpotential. Durch die 30-Prozent-Sanktion bei Meldeversäumnissen dürfte ebenfalls einiges eingespart werden. Bei uns kommt es schon häufig vor, dass ein Kunde nicht zum Termin erscheint, wahrscheinlich in 20 bis 30 Prozent der Fälle.
Wo sehen Sie die größten Herausforderungen für das neue System der Grundsicherung?
Es gibt viele Unsicherheiten: Zukunft und Aufbau des Sozialstaats, die Finanzierung, Flucht und Migration. Da ist vieles in Bewegung. Ich gehe davon aus, dass es immer eine Grundsicherung geben wird, aber wer sie beziehen kann, wo die Schnittstellen zwischen Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld verlaufen – das lässt sich noch nicht absehen.
Was erhoffen Sie sich von der Reform?
Ich hoffe, dass sich das Bild des typischen Leistungsempfängers in der Bevölkerung wandelt. Derzeit wird viel über die „Totalverweigerer“ geschimpft, die sich Leistungen erschleichen wollen. Wenn die Menschen aber merken, dass der Staat hart durchgreift, könnte das die Debatte zum Positiven verschieben.