Ein Arzt untersucht eine schwangere Frau mit einem Ultraschallgerät. © dpa
Berlin – Der Chef des Medizinischen Dienstes, Stefan Gronemeyer, warnt werdende Eltern vor unnötigen Ultraschalluntersuchungen. „So nett es sein mag, den Nachwuchs in Farbe und 3D zu sehen: Seit 2021 sind medizinisch nicht begründete Ultraschalluntersuchungen des Embryos verboten“, sagte Gronemeyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Embryo solle schließlich keiner unnötigen Strahlung ausgesetzt werden. Die Gutachter der Krankenkassen hätten aber den Eindruck, dass dieses sogenannte Babyfernsehen in Frauenarztpraxen gegen Bezahlung immer noch häufig angeboten wird. „Ich kann nur an die Eltern appellieren, sich darauf nicht einzulassen – im Interesse ihres Kindes.“
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen während der Schwangerschaft im Regelfall drei Ultraschalluntersuchungen und weitere nur bei einer medizinischen Indikation. Bis Ende 2020 konnten darüber hinaus weitere Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlt werden. Seit 2021 sind nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen verboten.
Gronemeyer kritisierte darüber hinaus, dass Ärzte bestimmte Leistungen auf Selbstzahlerbasis anböten, die eigentlich von den gesetzlichen Kassen übernommen werden. So müsse etwa die Augeninnendruckmessung nur dann selbst bezahlt werden, wenn sie anlasslos vorgenommen werde. „Sobald es aber um die Abklärung von Beschwerden geht, wird die gleiche Untersuchung zur Kassenleistung.“ Die Patienten sollten in diesem Fall darauf bestehen, dass die Gründe genau erklärt würden.