Unheimlicher Schnappschuss: Seuchenbekämpfer gestern am Gnadenhof in Germering. © Carmen Voxbrunner
Geiselhöring/Germering – Immer öfter verhängen Behörden nach Vogelgrippe-Ausbrüchen in Bayern eine Stallpflicht für Geflügel haltende Betriebe. Nach einem Ausbruch der Krankheit unter Hühnern in Geiselhöring im Landkreis Straubing-Bogen muss Geflügel nun im Umkreis von zehn Kilometern im Stall bleiben. In dieser Überwachungszone dürfen Geflügel, Geflügelfleisch und Eier vorerst nicht aus den Beständen weggebracht und verkauft werden.
Ende vergangener Woche waren in dem betroffenen Betrieb in Geiselhöring 24 Hühner verendet. Bei allen bisher getesteten Tieren sei das Vogelgrippe-Virus vom Typ H5N1 nachgewiesen worden, berichtete ein Sprecher des Landratsamts. Deshalb seien bereits die restlichen 69 Tiere gekeult worden.
Gut 80 Tiere wurden gestern auch nach einem Ausbruch auf einem Gnadenhof in Germering im Landkreis Fürstenfeldbruck getötet. Dort war das hochpathogene Influenzavirus bei mehreren Gänsen und Hühnern bestätigt worden. Daraufhin seien 46 Hühner, 30 Enten, zwei Gänse und zwei Nandus gekeult worden, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, erläuterte das Landratsamt. Zuvor waren in dem Geflügelbestand vier Gänse und 13 Hühner verendet. Dies war bei einer morgendlichen Inspektion entdeckt worden. In diesem Fall sei nach aktuellem Stand aber die Einrichtung von Sperrzonen nicht notwendig.
Im Kreis Ebersberg ist hingegen nach einem Ausbruch an einem Speichersee inzwischen eine Aufstallpflicht im Umkreis von fünf Kilometern in Arbeit, wie eine Sprecherin des Landratsamts auf Anfrage sagte. Dort war das Veterinäramt bereits mit Geflügelhaltern in Kontakt, nachdem bei mehreren Wasservögeln das H5N1-Virus in der vergangenen Woche nachgewiesen worden war.
An dem Speichersee wurde ein Weg für Spaziergänger und Fahrzeuge gesperrt, um eine Verschleppung des Virus zu verhindern. Die Behörden baten zudem, den Speichersee grundsätzlich für Spaziergänge zu meiden. Betroffen von der Erkrankung sind derzeit dort in erster Linie Schwäne und Gänse.
Im Oktober war nach Infektionsfällen bereits auf einem Hof im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau eine Stallpflicht im Umkreis von mehreren Kilometern verhängt worden. Auch dort galt ein Beförderungsverbot von lebenden Tieren, Eiern oder Frischfleisch. Tiere mussten im Stall bleiben. In dem Betrieb waren hunderte Tiere an dem Virus gestorben, der Rest wurde getötet.
Die Behörden wiesen darauf hin, dass eine Ansteckung des Menschen über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland bislang nicht bekannt ist, aber bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel nicht komplett ausgeschlossen werden kann. Der Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln solle daher vermieden werden. Auch Hunde und Katzen sollten nicht in den direkten Kontakt mit verendeten Wildvögeln kommen. CM