Vom Gesetzgeber her müsste ich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, ich werde aber mit 65 aufhören. Durch das Abitur habe ich erst mit 20 zu arbeiten begonnen. Wenn ich 65 bin, habe ich 45 Jahre ohne Unterbrechung in die Rentenversicherung eingezahlt, das muss reichen. Die Beitragsjahre sollten entschei
Dieser Artikel (ID: 2409763) ist am 10.12.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).