Die Beitragsjahre zählen

von Redaktion

Vom Gesetzgeber her müsste ich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, ich werde aber mit 65 aufhören. Durch das Abitur habe ich erst mit 20 zu arbeiten begonnen. Wenn ich 65 bin, habe ich 45 Jahre ohne Unterbrechung in die Rentenversicherung eingezahlt, das muss reichen. Die Beitragsjahre sollten entscheidend sein, von einer Altersgrenze halte ich gar nichts. Wer mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen hat, sollte auch mit 60 in Rente gehen können. Wer später mit dem Einzahlen beginnt, muss eben länger arbeiten. Meine Rente alleine würde nicht reichen, daher habe ich natürlich schon vor langer Zeit eine Zusatzrente abgeschlossen.

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