München – In Bayern gibt es drei kommunale Ebenen: die Gemeinden, die Landkreise und die Bezirke. Die unterste kommunale Ebene ist die der „kreisangehörigen Gemeinden“. Diese Gemeinden können kleine eigenständige Dörfer, aber auch Marktgemeinden und Städte sein, für die dann die Landkreise Aufgaben übernehmen – etwa die Jugendhilfe, das Krankenhaus oder die Kfz-Zulassung.
Die Ebene der Landkreise ist die zweite oder mittlere kommunale Ebene in Bayern. Die Landkreise sind beispielsweise auch für Naturschutz, Straßenbau, Müllabfuhr oder den Brand- und Katastrophenschutz zuständig. Auf einer Ebene mit den Landkreisen befinden sich die kreisfreien Städte, die diese Aufgaben größtenteils selbst übernehmen. Manchmal kooperieren Landkreise und kreisfreie Städte und betreiben gemeinsame Kommunalunternehmen.
Die dritte kommunale Ebene in Bayern ist die der Bezirke. Die kommunalen Parlamente auf dieser Ebene heißen Bezirkstage und werden gemeinsam mit dem Landtag gewählt. Die Bezirke sind unter anderem für Aufgaben zuständig, die über die Leistungsfähigkeit der einzelnen kreisfreien Städte und Landkreise hinausgehen, etwa psychiatrische Kliniken.