Politik und Geld: Bayern pocht auf die Sauber-Regel

von Redaktion

München – Vom früheren CSU-Abgeordneten Ernst Weidenbusch kursiert das Bonmot, er habe mal eine Ernennung zum Minister in Bayern brüsk abgelehnt. Das könne er sich finanziell leider „nicht leisten“, soll der erfolgreiche Anwalt gesagt haben, denn dann müsse er ja auch seine einträglichen Nebentätigkeiten aufgeben. Nun ja: 19.423,54 Euro Ministergehalt im Monat, plus Ortszuschlag und anteilige Landtagsdiäten, sind selbst im prosperierenden Oberbayern nicht unbedingt ein Hungerlohn. Aber in einem Punkt hatte Weidenbusch recht: Die Nebeneinnahmen wären damit auf einen Schlag dahin.

Tatsächlich hat der Freistaat eines der strengsten Gesetze, um zu verhindern, dass Minister und Ministerpräsidenten in Versuchung kommen, lukrative Nebenjobs aufzutun. Seit 1961 schon steht im Ministergesetz ein mehrstufiges Verbot. Tenor: In der Staatsregierung hast Du genug zu tun, da ist kein Platz für Nebeneinnahmen. Explizit ist verboten, „ein anderes besoldetes Amt, einen Beruf oder ein Gewerbe“ auszuführen. Eine Vergütung als „Schiedsrichter“, Gutachter oder Vortragsreisender ist auch untersagt. Ebenso Jobs als Aufsichtsräte oder Vorstände. Im Bund ist das ähnlich geregelt.

Auch ein Buch zu schreiben, geht nicht so ohne Weiteres

Ausnahmen gibt es, dann greift aber eine strenge Abführungspflicht. Praktisch qua Amt haben bayerische Minister ein paar Aufgaben, die staatlichen Beteiligungen zu überwachen. Finanzminister Albert Füracker etwa sitzt dem Aufsichtsrat des Münchner Flughafens vor, der Lohn fürs Gremium ist niedrig fünfstellig. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger leitet den Verwaltungsrat der LfA-Förderbank. Jeden Cent, den sie dabei verdienen, müssen sie aber an den Staat abführen – aktuell an die „Transformations- und Forschungsstiftung“. Selbst Honorare aus schriftstellerischer Tätigkeit wären abzuführen, etwa falls jemand ein Buch schreiben würde über sein Ministerleben. Einzig erstattete Spesen für reale Ausgaben dürfen eingesteckt werden. All das führt dann zur Weidenbusch-Konstruktion, dass ein Abgeordneter mit Nebenjobs (die werden veröffentlicht, aber nicht verboten) ein Mehrfaches eines Ministers verdienen kann. Oder, wie Markus Söder neulich über die erste Reihe der Politik sagte: Man müsse sich halt „entscheiden – Blaulicht oder Konto“.

Strikte Regeln hätten das FCB-Problem Reiters verhindert

Hätte München diese strikten Regeln, hätte sich die Debatte um die FC-Bayern-Mandate des Oberbürgermeisters wohl nie entsponnen – Dieter Reiter hätte die Posten je nach Auslegung entweder nie antreten dürfen oder jeden Cent abführen müssen. Grenzfälle? Sind in der Landespolitik tatsächlich selten geworden durch diese resolute Regelung. Wenn ein Minister zum Beispiel einen Bauernhof hat (wie Füracker), dann gibt er die Geschäftsführung und alles operative Handeln ab; dürfte aber Eigentümer von Betrieb und Flächen bleiben. Auch Einnahmen aus zum Beispiel einer Photovoltaik-Anlage darf er behalten. Im Fall Füracker sind das übrigens 1749 Euro brutto.CHRISTIAN DEUTSCHLÄNDER

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