Was man über die Stichwahlen wissen sollte

von Redaktion

München – Nach der Wahl ist vor der Wahl – und diese ist in wenigen Tagen. Dutzende Stichwahlen stehen am 22. März in Bayern an.

Haben Bürgermeister- oder Landratskandidaten bei der Hauptwahl am 8. März nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, kommt es zur Stichwahl zwischen denjenigen, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhielten. Anders als am 8. März müssen laut Innenministerium bei einer Stichwahl stets zwei Personen zur Wahl stehen. Die einfache Mehrheit für die Wahl genügt. Gewählt werden kann sowohl per Brief als auch an der Urne.

Anders als vor der Hauptwahl verschicken die Kommunen nun keine neue Wahlbenachrichtigung. „Wer am 22. März in einem Wahllokal abstimmen möchte, kann dies dennoch tun“, teilte die Stadt Aschaffenburg ihren Bürgern mit. Einfach den Personalausweis mitbringen und wählen.

„Wer bei der Beantragung für die Briefwahl angekreuzt hatte, dass er oder sie auch im Fall einer Stichwahl per Brief wählen möchte, erhält seinen Wahlbrief automatisch per Post.“ Die Wahlämter verschicken in diesen Tagen bayernweit entsprechende Briefe. Wer am 8. März im Wahllokal gewählt hat, nun aber per Brief abstimmen möchte, kann die Briefwahlunterlagen schriftlich beim Wahlamt seiner Wohnsitzgemeinde beantragen oder persönlich abholen.

Stimmberechtigt zur Stichwahl ist nach Angaben des Innenministeriums, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war und in der Zwischenzeit das Stimmrecht nicht verloren hat.

In vielen bayerischen Städten, Gemeinden und Landkreisen müssen die Wähler ein zweites Mal ran. Alleine bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und größeren Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern stehen 128 Stichwahlen an, wie aus den vorläufigen Ergebnissen beim Landeswahlleiter hervorgeht.

Spannend wird es insbesondere in vielen kreisfreien Städten: Nur in 5 von 22 Fällen gab es am 8. März bereits eine Entscheidung. In 17 kreisfreien Städten, darunter München, Nürnberg und Augsburg, gibt es eine Stichwahl. Von den 62 Landratswahlen wurden 33 gleich entschieden.

Wie beeinflussen Wahlempfehlungen anderer Parteien das Ergebnis einer Stichwahl? Das kann recht unterschiedlich sein. AfD-Wähler ließen sich etwa wenig bis gar nicht dahingehend beeinflussen, sagt Politikwissenschaftler Lars Rensmann von der Universität Passau. „Denn die große Mehrheit der AfD-Wähler sind mittlerweile Stammwähler, die sich nicht vorstellen können, einer anderen, einer demokratisch-pluralistischen Partei ihre Stimme zu geben.“ Die AfD wird nach den vorläufigen Ergebnissen weiterhin keinen Landrat, Oberbürgermeister oder ersten Bürgermeister in einer der großen Kommunen stellen. Zudem erreichte dort, wo Stichwahlen notwendig sind, auch kein Kandidat eines AfD-Wahlvorschlags die meisten oder zweitmeisten Stimmen.

Rensmann zufolge sollte die Bedeutung von Wahlempfehlungen nicht überschätzt werden. „Explizite Wahlempfehlungen ideologisch sich näher stehender Parteien und ihrer Repräsentanten können aber bei knappen Stichwahlen den Unterschied machen.“

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