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Plötzlich Pflegefall: Was jetzt zu tun ist

von Redaktion

Der Medizinische Dienst Bayern berät und begutachtet Betroffene

Wer Pflege braucht, bekommt einen Hausbesuch von den Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes. © Getty

Wer zum Pflegefall wird, bekommt einen Hausbesuch vom Medizinischen Dienst Bayern. Er begutachtet im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen und stellt einen Pflegegrad fest. Nach dieser Einstufung bekommen Betroffene Unterstützung. Marinus Lemhöfer ist beim MD Bayern Leiter der Begutachtung. Im Interview erklärt er, was bei Pflegebedürftigkeit die ersten Schritte sind – und welche Unterstützungsangebote es gibt.

Was sollte man bei den ersten Anzeichen einer Pflegebedürftigkeit machen?

Unser Appell ist, sich so früh wie möglich zu informieren. Zwei Drittel der Versicherten wollen sich mit dem Thema nicht befassen, solange sie keine Pflege brauchen. Es ist aber hilfreich, sich vorzubereiten, bevor die Situation akut ist. Bei der Pflegekasse, bei den regionalen Pflegestützpunkten oder bei uns gibt es Unterstützung. Der MD Bayern bietet unter 0800/772 11 11 kostenlose Beratung an. Schon bei Pflegegrad 1 ist die Belastung für die Angehörigen oft enorm und sie holen sich oft zu spät Hilfe.

Was sind die ersten Schritte, wenn man zum Pflegefall wird?

Man stellt bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit. Dann werden wir mit der Begutachtung beauftragt. Wir melden uns eine Woche vorher an und kommen dann zu einem Hausbesuch vorbei. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, wenn auch Angehörige dabei sind. Wir machen oft die Erfahrung, dass sich manche Patienten besser darstellen. Das Thema Pflege ist sehr schambehaftet, zum Beispiel wenn es um Inkontinenz geht. Da hilft es, wenn wir bei den Angehörigen nachfragen können, wie sich die Situation auch aus deren Sicht darstellt.

Der MD Bayern hat 1700 Mitarbeiter. Kommen alle aus medizinischen oder pflegerischen Berufen?

Ja, der größte Anteil sind ausgebildete Pflegekräfte. Die restlichen Mitarbeiter sind Ärzte und medizinische Fachangestellte. Und natürlich haben wir auch einen großen Verwaltungsbereich.

Bis 2050 werden in Bayern mehr als eine Million Menschen auf Pflege angewiesen sein. Das bedeutet, dass auch die Zahl der Pflegegutachten enorm steigt. Wie können Sie das stemmen? Wird es mehr Telefon- oder Videobegutachtungen geben wie in der Corona-Zeit?

Der Erstbesuch wird persönlich vor Ort gemacht, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Und es ist auch sinnvoll, die Situation vor Ort zu kennen. Wenn es um Höherstufungsanträge geht, können wir natürlich auch digital arbeiten. Dafür werden wir vielleicht künftig mehr Telefon- und Videobegutachtungen nutzen. Im Zweifel machen wir einen Hausbesuch.

Also werden Sie viel mehr Mitarbeiter brauchen?

Die steigenden Anträge werden ohne Zweifel eine Herausforderung. Wir arbeiten deshalb kontinuierlich daran, unsere Abläufe und Prozesse zu optimieren. Wir können dadurch unsere Mitarbeitenden effizienter einsetzen und über diese Maßnahmen die Auftragslage beherrschen. Zum Beispiel, indem wir die Fahrtstrecken effektiver planen. Und natürlich versuchen wir, technische Mittel einzusetzen, zum Beispiel beim Sortieren der Befunde.

Wie häufig legen Familien nach der Entscheidung über einen Pflegegrad Widerspruch ein?

Wir haben eine Widerspruchsquote von neun Prozent. Aber nur zwei bis drei Prozent sind erfolgreich. Viele Widersprüche sind also unbegründet. Die Begutachtungsrichtlinien sind leider kompliziert und nicht leicht zu verstehen für Laien. Wir arbeiten mit einem Punktesystem, es werden zum Beispiel Mobilität, Kognition oder Selbstversorgung bewertet. Oft ist die Wahrnehmung der Versicherten etwas abweichend. Aber wir halten uns bei der Begutachtung an klare Regeln. Entscheidend ist bei der Bewertung, wie selbstständig eine Person ist und wie viel Unterstützung sie braucht.

Was passiert, wenn ein Widerspruch eingereicht wird?

Der Widerspruch wird von unseren Mitarbeitern bearbeitet, allerdings nicht von denselben, die das Erstgutachten gemacht haben. Wir haben dafür Mitarbeiter, die dafür speziell geschult sind. Manchmal gibt es dann noch einen Hausbesuch. In einigen Fällen kann aber auch aufgrund der Aktenlage entschieden werden.

Wie geht‘s nach einer Begutachtung weiter? Wie lange müssen Familien warten, bis der Pflegegrad feststeht?

Unsere Gutachter geben eine Empfehlung, die Entscheidung über den Pflegegrad trifft dann die Pflegekasse. Unser Gutachten geht noch am Tag des Hausbesuchs an die Kasse. Der Bescheid kommt bei den Familien dann innerhalb von fünf bis zehn Tagen an.

Wer sind die besten Ansprechpartner bei all den Fragen, die danach auftreten?

Die Pflegestützpunkte sind gute Anlaufstellen. Außerdem haben einige Pflegekassen mittlerweile Pflegeberater, die zu den Versicherten kommen oder sie anrufen. Und natürlich können Betroffene auch unsere telefonische Beratung weiterhin nutzen. Zum Beispiel, wenn es Fragen zu dem Gutachten oder Unklarheiten gibt.

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