München – Was kann der Staat tun, um die Folgen des Anstiegs bei den Spritpreisen für Verbraucher und Unternehmen zu lindern? Darüber entscheidet der Bundestag am morgigen Donnerstag. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Entwurf für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz vorgelegt. Aber es gibt auch andere Vorschläge und Forderungen aus anderen Parteien.
Union und SPD planen, dass Tankstellen nach österreichischem Vorbild künftig die Preise für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen – und zwar um 12 Uhr mittags. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Der Entwurf sieht vor, dass Verstöße mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Die neue Regel soll, so die Koalition, für mehr Transparenz und weniger kurzfristige Preissprünge sorgen. All das soll zeitlich begrenzt gelten. Nach einem Jahr will der Bund dann prüfen, was die Maßnahmen gebracht haben und ob sie bestehen bleiben.
Auch ein schärferes Kartellrecht liegt auf dem Tisch. Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, so der Entwurf, einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölfirmen vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen. Bei stark steigenden Preisen soll zudem die Beweislast umgekehrt werden. Bedeutet: Unternehmen müssten dann selbst darlegen, dass ihre Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dazu gehört unter Umständen auch, dass die höheren Kosten explizit aufgeführt werden müssen. Dadurch soll es für Kartellbehörden deutlich leichter werden, gegen überhöhte Preise vorzugehen.
Die AfD fordert, die Umsatzsteuer auf Erdgas, Fernwärme, Benzin, Diesel und Strom zeitlich begrenzt auf sieben Prozent zu senken und die Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum zu kappen. Die Grünen wiederum fordern eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne, einen Solarbonus – und ebenfalls eine an EU-Recht gemessene Minimal-Stromsteuer. Laut den Grünen wären das 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Die Linke ist ebenfalls für eine Übergewinnsteuer.WHA