Der Ehrenkodex beim „Ackermatch“

von Redaktion

München – Wenn Hooligans verfeindeter Vereine sich zum Schlägern verabreden, gilt in der Regel ein ungeschriebener Ehrenkodex. Gekämpft wird nur mit Fäusten und Füßen. Liegt ein Gegner am Boden, ist der Kampf vorbei. Außerdem werden keine Unbeteiligten hineingezogen, weswegen sich die Gruppen meist an abgelegenen Orten zum „Ackermatch“ treffen. Allerdings werden die Regeln nicht immer eingehalten. In jedem Fall sind diese Treffen nicht legal. Schon die Beteiligung kann (trotz eigener Zustimmung) laut Strafgesetzbuch (§231) mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.WHA

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