Werbeverbot mit medizinischem Cannabis. © dpa
Karlsruhe – Werbung für Gesundheitsangebote im Internet hat ihre Grenzen. Für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis dürfen Portale nicht werben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte.
In dem Fall erklärte der BGH, Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei in Deutschland generell verboten. Dabei sei es ohne Belang, ob konkrete Produkte oder bestimmte Hersteller genannt werden.
Das Unternehmen Bloomwell in Frankfurt am Main bietet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält von Ärzten eine Vergütung. Die Firma versteht ihr Angebot als Information über eine bestimmte Behandlungsform und nicht als Werbung für ein Produkt. Die Wettbewerbszentrale klagte dagegen, weil sie einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht sieht. Für rezeptpflichtige Medikamente darf nur bei Ärzten, Apothekern oder Arzneimittelhändlern geworben werden, nicht aber bei Patienten. Der BGH bestätigte: „Die Internetpräsentationen sind darauf angelegt, den Absatz von medizinischem Cannabis zu fördern.“
Bloomwell-Geschäftsführer Niklas Kouparanis sagte, dass mit der Entscheidung in die Informationsrechte der Verbraucher eingegriffen werde, da weniger Angaben zu medizinischem Cannabis veröffentlicht werden dürften. Aber immerhin sei die rechtliche Lage nun für das Unternehmen und Wettbewerber geklärt. Die Wettbewerbszentrale begrüßte das Urteil: „Die Verschreibungspflicht hat eine Schutzfunktion“, hieß es. Arzneimittel sollten nur auf Grundlage einer medizinischen Notwendigkeit verordnet werden und nicht, weil sich ein Patient von einer Werbung habe überzeugen lassen. Medizinisches Cannabis kann in Deutschland seit 2017 legal verschrieben werden. Laut Bundesärztekammer kann es bei dauerhaften Schmerzen helfen, bei Muskelkrämpfen bei Multipler Sklerose, Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie oder ungewolltem Gewichtsverlust, etwa bei Aids. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die psychoaktive Pflanze als Medikament künftig strenger regulieren, um Missbrauch einzudämmen.