Felix Kohn ist Jurist und Verbraucherschützer.
So schützen sich Passagiere gegen Flugausfälle
München – Kerosin ist knapp, viele Flüge wurden bereits abgesagt. Doch Passagiere haben einige Rechte – und können sich mit den richtigen Tricks fast vollständig absichern.
Welche Rechte haben Passagiere bei Absagen?
Die Airline muss dafür sorgen, dass die Reisenden ihr Ziel erreichen: „Bei jeder Flugstornierung durch die Airline haben Passagiere nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf vollständige Ticketerstattung innerhalb von sieben Tagen oder können eine anderweitige Beförderung verlangen“, erklärt Felix Kohn, Jurist beim Verbraucherservice Bayern. „Darüber gibt es Ansprüche auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten sowie auf Hotelunterbringung, wenn ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten erforderlich wird.“ Diese Ansprüche bestünden unabhängig vom Stornierungsgrund. Wenn die Airline den Flug weniger als 14 Tage vor dem Start absagt, stehen Passagieren zusätzlich 250 bis 600 Euro Ausgleichszahlung zu. Das muss die Airline nur nicht zahlen, wenn sie sich auf „einen außergewöhnlichen Umstand“ berufen kann. „Dafür muss das Ereignis außerhalb des normalen Flugbetriebs liegen und von der Airline auch bei größter Sorgfalt nicht beherrschbar sein“, so Felix Kohn. „Ist Kerosin weltweit schlicht nicht verfügbar, kann das als außergewöhnlicher Umstand gelten. Wird es hingegen lediglich teurer und entscheidet sich die Airline aus wirtschaftlichen Gründen gegen den Kauf, handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung. Dann bleibt der Ausgleichsanspruch bestehen.“ Zusätzlich sollten sich Verbraucher gegen die Insolvenz der Reiseanbieter absichern. Jurist Felix Kohn rät zur Zahlung per Kreditkarte: „Im Fall einer Nichtleistung oder Insolvenz des Anbieters ermöglicht sie eine Rückbuchung – ein Sicherheitsnetz, das bei Vorkasse fehlt.“
Wie schützt man sich zusätzlich gegen Ausfälle?
„Pauschalreise statt Einzelbuchung“, rät Kohn. „Pauschalreisen unterliegen einer gesetzlichen Insolvenzabsicherungspflicht.“ Storniert nämlich der Anbieter die Reise, „schuldet er die vollständige Erstattung des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen – ohne Einschränkungen.“ Zudem schützt man sich damit vor Krisen: „Liegt eine ernsthafte geopolitische Krise am Zielort vor, kann auch der Reisende selbst kostenlos vom Vertrag zurücktreten – ohne Stornogebühren. Dieses Recht haben Einzelbucher nicht.“ Ein Trick: Bucht man im Reisebüro, kann man sich Reisen individuell zusammenstellen. Rechtlich gilt das meist als Pauschalreise.
MATTHIAS SCHNEIDER