Mordprozess um Fabians Tod beginnt heute

von Redaktion

Viele Menschen legten Kerzen, Plüschtiere und Bilder vor der Marienkirche ab. © dpa

Rostock/Güstrow – Als der acht Jahre alte Fabian aus Güstrow am 10. Oktober 2025 verschwindet, beginnt ein Hoffen und Bangen. Zahlreiche Einsatzkräfte suchen nach dem Grundschüler. Spürhunde, Boote und ein Hubschrauber sind im Einsatz. Vier Tage später folgt der Schock: Eine Spaziergängerin entdeckt Fabians verbrannte Leiche in einem Wald nahe Klein Upahl südwestlich von Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern. Die Obduktion des Leichnams bestätigt: Das Kind wurde gewaltsam getötet. Tatverdächtig ist eine 30 Jahre alte Bekannte des Jungen. Die Hintergründe des Gewaltverbrechens sind noch unklar. Aufklärung soll der Mordprozess bringen, der heute beginnt.

Der Bub blieb wegen Unwohlseins zu Hause, während seine Mutter zur Arbeit ging. Als die Frau zurückkam, war Fabian verschwunden. Auch zur sonst üblichen Zeit tauchte er nicht auf. Gegen 20.30 Uhr meldete die Mutter ihren Sohn als vermisst. Der Junge gelte als zuverlässig und nicht als Ausreißer, hieß es.

Die Eltern des Kindes leben getrennt. Fabian wohnte bei der Mutter in Güstrow. Er hatte auch Kontakt zu seinem Vater, der in einem Dorf südlich davon wohnt. Zunächst nahmen die Ermittler an, dass das Kind an dem Tag möglicherweise auf dem Weg zu seinem Vater war. Später fanden sie heraus, dass Fabian zur Zeit der Vermisstenmeldung nicht mehr lebte. Sechs Messerstiche wies sein Körper auf.

Laut Anklage soll die Beschuldigte den Buben unter einem Vorwand aus seiner Wohnung gelockt haben und mit ihm zu einem Feldstück mit einem einsehbaren Teich gefahren sein. Um die Spuren der Tat zu beseitigen, soll sie den Leichnam mittels Brandbeschleuniger angezündet haben, so die Ermittler. Demnach soll sie den Mord allein geplant und begangen haben. Die Frage ist: Warum?

Zum Tatzeitpunkt war die Frau 29 Jahre alt, inzwischen ist sie 30. Näheres zu ihrer Person teilten die Ermittler nicht mit. „Wir sind dort in einer relativ kleinstädtischen oder dörflichen Umgebung“, sagte Staatsanwalt Harald Nowack in Rostock. Weitere Angaben ermöglichten die Identifizierung. Zu den schweren Vorwürfen machte die Frau zunächst keine Angaben. Der Anwalt der 30-Jährigen erklärte, es gebe keine „handfesten Beweise“. Die Tatwaffe sei nicht gefunden worden.

17 Verhandlungstermine sind bisher angesetzt. Wichtige Fragen sind zu klären: Was ist am Tattag genau passiert? Und was war das Motiv für diese schreckliche Tat? Die Kammer prüft zudem, ob die Tat Mord, Totschlag oder eine andere Straftat war. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht einer voll schuldfähigen Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Am 5. November war der Fall Thema in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“. Mehr als 30 Hinweise gingen ein.

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