Rente: Was die Kommission empfiehlt

von Redaktion

Berlin – Die Rentenkommission macht auf 80 Seiten 33 Empfehlungen. Die wesentlichen Punkte:

■ Später in Rente

Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll nach 2031 „moderat“ an die Lebenserwartung angepasst werden. Dabei würde nach bisherigen Bevölkerungsprognosen der Renteneintritt zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben. In den folgenden Jahrzehnten dürfte die Grenze weiter steigen.

Die sogenannte Rente mit 63 soll abgeschafft werden. Sie ermöglicht, bei mindestens 45 Beitragsjahren zwei Jahre vor dem Regeleintrittsalter ohne Abschläge in den Vorruhestand zu gehen. Generell empfiehlt die Kommission, keine Regelung mehr einzuführen, „die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht“. Menschen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem Beruf erwerbstätig sein können, sollen aber „einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten“.

Die vorgezogene Rente mit Abschlägen für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren bleibt möglich. Das Mindestalter soll aber auf zunächst 64 Jahre angehoben werden und künftig drei Jahre unter der jeweiligen Regelaltersgrenze liegen.

■ Altersteilzeit erst später

Die Grenze für Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre angehoben und an die Entwicklung der Regelaltersgrenze gekoppelt werden. Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr möglich sein. Dabei wird die Altersteilzeit in zwei Phasen aufgeteilt: In der ersten wird weiter Vollzeit gearbeitet, in der zweiten dann gar nicht mehr. Nicht obligatorisch abgesicherte, neu Selbstständige werden laut Konzept verpflichtend in die Rentenversicherung aufgenommen.

■ Mehr Einzahler

Neben abhängig Beschäftigten sollten künftig auch Selbständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in das Rentensystem einzahlen. Bei Selbstständigen soll das verpflichtend sein, wenn sie nicht schon in einer berufsständischen Rentenkasse sind. Das „Idealbild“ sei, künftig auch Beamte in die gesetzliche Rente einzubeziehen.

■ Kapitalgedeckte Alterssicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung soll schrittweise eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden. Empfohlen wird ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent des Einkommens, der je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt werden soll. Starten soll das System 2028 mit zusätzlich 0,5 Prozent bei einem Anstieg um jeweils weitere 0,5 Prozentpunkte in den Folgejahren. Die Beiträge sollen zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Für die künftigen Rentenempfänger werden „individuelle Kapitalkonten“ eingerichtet.

■ Minijobs

Auch Minijobber sollen künftig Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Ausnahmen soll es nur für Schüler geben.EPD/AFP

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