Protestaktion vor dem Kanzleramt 2024. © Koall/dpa
München – Dafür, dass alles unkomplizierter werden soll, klingt das Vokabular erst mal sperrig. Von der Betriebsbeauftragtenpflicht, die abgeschafft werden soll, ist die Rede und von der Genehmigungsfiktion, die schon bald Realität wird. Vereinfachung, man ahnt es, ist ganz schön schwierig.
Das Schlagwort „Bürokratieabbau“ darf in keiner Reformdebatte fehlen. Im Programm der Bundesregierung ist nun von „Rückbau“ die Rede. Deutlich reduziert werden sollen etwa die Berichtspflichten. Das sei etwas, „was in der Wirtschaft unglaublich nervt“, sagt Markus Söder. Firmen müssen, meist jährlich, Rechenschaft ablegen zu Finanzen, Nachhaltigkeit, Lieferketten oder Datenschutz. Diese Pflicht soll, wenn sie in ihrem Ausmaß die EU-Regeln übertrifft, aufgehoben werden, sofern nicht elementare Bereiche wie Menschenrechte oder Verbraucherschutz betroffen sind. Ministerien müssen explizit begründen, wenn sie Pflichten beibehalten wollen (Beweislastumkehr). Für die Zukunft soll zudem eine Berichtspflichten-Bremse gelten. Das alles klingt gewaltig, gilt aber nur mit Einschränkungen. Denn viele Vorschriften basieren auf EU-Recht. Immerhin: „Alles, was national abschaffbar ist, nehmen wir in die Hand“, sagt Söder. Innerhalb von zwölf Monaten soll ein Viertel der infrage kommenden Pflichten abgeschafft werden. Explizit an Brüssel orientieren will man sich beim Lieferkettengesetz. Das war der Union wichtig, weil es somit erst für Unternehmen ab 5000 Mitarbeitern gilt.
Entlastung verspricht die Regierung bei Betriebsbeauftragten. Unternehmen müssen für etliche Bereiche Verantwortliche benennen und ausbilden. Bei der Firma Delo in Windach (Landkreis Landsberg), die Hightech-Klebstoffe herstellt, hat man damit leidvolle Erfahrungen gemacht. Die Rede ist dort von „Bürokratie-Dschungel“. Aktuell haben 425 der 950 Mitarbeiter in 41 Bereichen einen Beauftragten-Status, die jährlichen Zusatzkosten liegen bei 600.000 Euro. Neben den üblichen Aufgaben wie Brandschutz oder Beschwerden bei Diskriminierung gibt es etwa Stockwerksbeauftragte (für Evakuierungen) und Verantwortliche für die ordnungsgemäße Verwendung von Leitern. Dass Berlin die Bestellungspflichten, die über EU-Recht hinausreichen, abschaffen will, „klingt gut“, sagt Unternehmenssprecher Matthias Stollberg. Eine umfassende Entrümpelung sei aber „nicht zu erwarten“, schließlich sei Sicherheit weiterhin das Wichtigste. Stollbergs Fazit: „Insgesamt ist das Bürokratieabbau auf Sparflamme.“
Mehr Bewegung gibt es beim Datenschutz. Der soll zurückgestutzt werden auf europäisches Mindestmaß. Konkret wäre es dann etwa nicht mehr möglich, Konkurrenzunternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) abzumahnen, was Kritiker schon lange als Werkzeug der Schikane sehen. In der EU-Verordnung sind solche Abmahnungen gar nicht vorgesehen.
Auch die Kriterien für die Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten sind in Deutschland strenger. Weil die nationalen Behörden zudem oft wesentlich detailliertere Informationen verlangen, ist der Aufwand enorm. Gerade kleinere Firmen, denen die Ressourcen für Datenschutz-Experten fehlen, ächzen, weil sie leichter in Gefahr geraten, Bußgelder für Verstöße zu kassieren. Für sie, aber auch für Vereine, will sich Berlin bei der EU stark machen, damit sie von der DSGVO ganz ausgenommen werden.
Ausgeweitet werden soll die Genehmigungsfiktion. Hat eine Behörde einen Antrag nicht innerhalb von vier Monaten bearbeitet, gilt er als genehmigt. Ausdrücklich ermuntert die Bundesregierung die Länder, ihre Regeln ebenfalls zu bearbeiten. In Bayern war man da schon schneller. Bei Bauanträgen beträgt die Frist seit 2021 drei Monate.MARC BEYER