Der verkannte rechte Terror

von Redaktion

Behörden schlossen Rassismus als Tatmotiv aus – Drei Gutachten bewiesen Gegenteil

München – Es ist später Freitagnachmittag. Gegen 17.50 Uhr an diesem 22. Juli 2016 betritt der 18-jährige David S. ein Schnellrestaurant, es liegt direkt gegenüber dem Olympia-Einkaufszentrum (OEZ). S. hat einen Rucksack dabei, darin eine reaktivierte Theaterpistole und mehr als 500 Schuss Munition, die er sich im Darknet besorgt hat. Über ein gefälschtes Facebook-Profil hat er versucht, Jugendliche in das Schnellrestaurant zu locken.

Auf der Toilette lädt der 18-jährige Deutsch-Iraner seine Waffe durch. David S. schießt gezielt auf eine Gruppe Jugendlicher. Fünf Menschen sterben noch im Restaurant. Auf der Straße schießt der Täter auf flüchtende Passanten – vier weitere Menschen sterben. Insgesamt feuert David S. 59 Schüsse ab. Er flieht in einen Fahrradkeller, vor dessen Aufgang er sich um 20.30 Uhr, vor den Augen der Polizei, selbst tötet.

Doch davor, während der Täter längst in seinem Versteck ist, geht die Polizei aufgrund diverser Meldungen von bis zu drei Tätern aus. Die Polizei fordert die GSG 9 und Spezialeinheiten an. Der öffentliche Nahverkehr wird eingestellt, der Hauptbahnhof evakuiert. Die Polizei fordert die Bürger auf, zu Hause zu bleiben. Erst spät in der Nacht gibt die Polizei vorsichtige Entwarnung.

Alle Opfer eint ihre Migrationsgeschichte. Für die Hinterbliebenen der Getöteten ist schnell klar: S. hat die neun Menschen nicht willkürlich erschossen. Stattdessen legen sich die Behörden 2017 in ihrem ersten Abschlussbericht fest: Es handele sich um einen klassischen und unpolitischen Amoklauf. Zwar erwähnen die Ermittler, dass der Täter, ein gebürtiger Münchner, stolz darauf war, am selben Tag wie Adolf Hitler Geburtstag zu haben, Hakenkreuze gezeichnet und Ausländer als „Submenschen“ beschimpft hatte. Eine psychische Erkrankung und Mobbing stünden aber im Vordergrund.

Diese offizielle Einschätzung löste bei den Angehörigen der Opfer Entsetzen aus. Unter dem Druck der Öffentlichkeit gibt die Landeshauptstadt München drei unabhängige Gutachten in Auftrag. Alle Experten kommen Ende 2017 zu einem geradezu vernichtenden Urteil: Die Tat sei klar als Rechtsterrorismus und Hasskriminalität einzustufen.

Die Gutachter legen dar, dass David S. sich in rechtsextremen Gaming-Netzwerken bewegt hatte. Zudem wählte er den 22. Juli bewusst für seinen Anschlag aus: Es handelte sich um den fünften Jahrestag des rechtsextremistischen Massenmords von Anders Behring Breivik in Norwegen.

Erst im Oktober 2019 schwenken die bayerischen Behörden um. Das Landeskriminalamt ändert seine Bewertung im Abschlussbericht und ordnet die Tat von David S. als „Politisch motivierte Gewaltkriminalität – rechts“ ein. 2020 wird schließlich auch die offizielle Inschrift am Mahnmal des OEZ angepasst: Sie erinnert nun explizit an die Opfer des „rassistischen Attentats“.D. STAFFEN-QUANDT

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