Warum war der Täter auf freiem Fuß?

von Redaktion

Ballout versuchte, sich dem IS anzuschließen. © AFP, Bilan/EPA

Die Polizei erschoss den 21-Jährigen in einer Gartenlaube.

Das Tatfahrzeug wurde aus dem Berliner Tiergarten abgeschleppt. © Gollnow/dpa, Lenhardt/dpa

Trauer und Schock: In der Nähe des Tatorts versammelten sich Menschen mit Blumen und Regenbogenflaggen.

München/Berlin – An Sonnenblumen und penibel gestutzten Hecken vorbei marschieren schwer bewaffnete Polizisten. Mit ihren Helmen, Maschinenpistolen und kugelsicheren Westen wirken sie auf den ersten Blick, als hätten sie sich nur in die beschauliche Kleingartenanlage im Berliner Bezirk Spandau verirrt. Doch die Beamten haben ein klares Ziel: Sie bewegen sich auf die Tür einer kleinen Gartenlaube zu, die idyllisch im Schatten eines Baumes liegt. „Hände auf den Rücken“, erschallt es. Dann fallen Schüsse. Abdul Ballout stirbt bei dem Zugriff des SEK Berlin.

Der mutmaßliche Attentäter vom Berliner CSD habe die Beamten hinter der Tür mit einer Stichwaffe erwartet, berichten sie. 21 Stunden lang hatte die Polizei nach ihm gefahndet. Sie durchsuchte Autos, Busse und Bahnen, verbreitete das Foto des 21-jährigen Verdächtigen mit den dunklen Locken und dem zottigen Bart. Schließlich führte sie die Spur zu der Gartenlaube, die Medienberichten zufolge Ballouts Vater gehört.

Tawfik B. (64) beschreibt seinen Sohn gegenüber dem „Spiegel“ als „großzügigen, emotionalen und liebevollen“ jungen Mann mit dem „Herz eines Kindes“. Doch am Samstagabend soll der 21-Jährige mit einem weißen Van am Rande des Berliner CSD in eine Menschenmenge gerast sein (wir berichteten). 29 Menschen wurden teils schwer verletzt. Eine Frau kam ums Leben. Die 65-Jährige war mit ihrer Tochter aus Polens Hauptstadt Warschau angereist, um den CSD zu feiern.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Ballout sich zunehmend im Internet radikalisierte. Die Familie, die aus dem Libanon stammt, ist nach Angaben des Vaters nicht besonders religiös. Sie gehöre dem schiitischen Islam an. Abdul, der 2005 in Berlin geboren wurde, habe jedoch die Sunniten „geliebt“. Aus dieser Liebe wurde eine Faszination für die sunnitisch-extremistische Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS).

Vergangenes Jahr machte sich der junge Mann auf den Weg in den Dschihad. Zunächst versuchte er, über die Türkei nach Mauretanien zu gelangen – ohne Erfolg. Stattdessen reiste er im Mai 2025 in den Libanon, mit der Hoffnung, von dort aus nach Syrien zu kommen. Ballout träumte davon, sich dem IS anzuschließen. Doch die libanesischen Behörden vereitelten diesen Plan: Sie nahmen ihn wegen „Anstiftung zu religiösen Konflikten“ fest und schickten ihn nach drei Monaten Haft zurück nach Berlin.

Räumlich entfernte man Ballout also von den islamistischen Milizen. Seine Radikalisierung hielt dies jedoch offenbar nicht auf. Schon kurz nach dem Attentat beim Berliner CSD verdichteten sich die Hinweise auf ein islamistisches Motiv. Doch wie konnte ein Mann, der den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder bekannt war, einen solchen Anschlag planen und ausführen? Die Suche nach Antworten führt zwangsläufig zu den deutschen Justiz- und Sicherheitsbehörden. Ballouts Karriere als Kleinkrimineller begann bereits 2019. Damals schlug er einen Jungen zusammen. 2020 raubte er einem anderen die Kopfhörer. Ein Jugendschöffengericht verhängte 2022 wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung eine „jugendrichterliche Weisung“.

Als Ballout nach seiner Haft im Libanon nach Deutschland zurückkehrte, nahmen ihn die Behörden am Hauptstadtflughafen erneut fest. Sechs Monate saß er in Untersuchungshaft. Im Mai 2026 verurteilte ihn ein Gericht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach Jugendstrafrecht zu 22 Monaten Haft auf Bewährung. Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Gericht unter anderem, dass Ballout bereits drei Monate im Libanon und sechs Monate in Deutschland in Haft verbracht hatte. Außerdem habe er sich im Verfahren geständig gezeigt und vom IS distanziert. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein. Eine Entscheidung darüber stand zum Zeitpunkt der Tat am Samstag noch aus.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) äußerte sich zu dem Umgang mit Ballout fassungslos: „Ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte“, sagte er im rbb. SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler sieht dagegen weniger das Strafrecht als Problem, sondern die Anwendung. Der Frage, warum Staatsanwaltschaft und Gericht zu unterschiedlichen Einschätzungen kamen, müsse nun nachgegangen werden, sagte er im Deutschlandfunk.

Der 21-jährige mutmaßliche Attentäter sollte nach dem Urteil im Mai an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Zwei Termine beim Violence Prevention Network (VPN) hatte er bereits wahrgenommen, am gestrigen Montag hätte ein weiteres Gespräch stattfinden sollen. Doch nach Einschätzung von VPN-Geschäftsführer Thomas Mücke gab es kaum einen Zugang zu dem jungen Mann. Auch das dritte Gespräch hätte daran nichts geändert. Eine Deradikalisierung, so die Einschätzung des Experten, wäre mit Ballout nicht mehr möglich gewesen.

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