Sie sollen seliggesprochen werden

München – Für Selig- und Heiligsprechungen in der katholischen Kirche gibt es strikte Vorschriften. Ein Seligsprechungsverfahren darf frühestens fünf Jahre nach dem Tod beginnen. Die Verehrung von Seligen beschränkt sich auf eine bestimmte Region, Heilige werden weltweit verehrt. Für beide Verfahren

Dienstag, 3. November 2026

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