LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Regelung sollte ins Grundbuch
Peter M.: „Ich bin Miteigentümer eines Sechs-Parteien-Hauses. Vor einigen Jahren haben wir in einer Eigentümerversammlung beschlossen, dass jeder Eigentümer für seine Fenster und Rollläden selbst verantwortlich ist. Dies wurde von jedem Eigentümer schriftlich bestätigt. Ist dies rechtlich sauber? Was ist bei einem Eigentümerwechsel? Sollten wir dies notariell regeln?“
Bei Fenstern und Rollläden handelt es sich zwingend um Gemeinschaftseigentum. Grundsätzlich ist für die Instandhaltung und Instandsetzung deshalab die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband zuständig, auch wenn die Fenster zu einer bestimmten Wohnung gehören. Von dieser Regelung kann auch nicht