VERSICHERUNG

Wenn Rentner wechseln wollen

von Redaktion

Rentner, die in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln wollen, sollten die zuständige Krankenkasse bitten, ihre Vorversicherungszeit zu prüfen. Das rät die Deutsche Rentenversicherung Bund. Denn nur bei Neurentnern prüft die Krankenkasse automatisch die Vorversicherungszeit. Wer bereits als Rentner bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann dort einen formlosen Antrag stellen. Privat krankenversicherten Rentnern rät die Deutsche Rentenversicherung, sich an ihre letzte gesetzliche Krankenkasse zu wenden.

Rentner, die bislang freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können in die Pflichtversicherung wechseln, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Dafür müssen sie in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein – ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert spielt dabei keine Rolle. Nicht freiwillig, sondern als Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein, kann für Rentner von Vorteil sein, wenn sie neben der Rente zum Beispiel Miet- oder Zinseinnahmen haben.

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