LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie man den Partner vor Steuern schützt

Anneliese S.: Wir (Eheleute 83 und 82 Jahre) haben ein gemeinschaftliches „Berliner Testament“, in dem wir uns gegenseitig zu Alleinerben und unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt haben. Nun ist meine Sorge, dass – falls ich zuerst versterbe – auf meinen Mann erhebliche Erbschaftssteuerkosten zukommen, da ich als Besitzerin des Einfamilienhauses (mit Grundstück 9000 Quadratmetern) im Grundbuch eingetragen bin. Sollte ich die Hälfte auf meinen Mann im Grundbuch eintragen lassen? Oder sollten wir bei einem Notar ein entsprechendes Testament aufsetzen lassen?

Sehr geehrte Frau Anneliese S., falls Sie zuerst versterben und bis zu Ihrem Ableben im gemeinsamen Familienheim gelebt haben (oder aus zwingenden Gründen – das kann beispielsweise die Unterbringung in einem Pflegeheim sein – an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert waren) und Ihr Ehe

Samstag, 27. Dezember 2025

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