Was sich im August ändert

von Redaktion

Mit Automaten wie diesem können Bürger direkt in der Behörde ein digitales Passfoto von sich erstellen. © Scheurer/dpa

Einen neuen Ausweis gibt es künftig nur noch mit einem digitalen Passbild, Bluetooth und Wlan-Geräte sollen dank einer neuen Kennzeichnungspflicht sicherer werden und Akkus dürfen kostenlos abgegeben werden.

■ Digitales Foto

Ab dem 1. August muss bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses das Foto dafür digital eingereicht werden. Papierfotos werden dann nicht mehr akzeptiert. Das digitale Passfotos soll dann direkt in der Behörde aufgenommen werden. Alternativ sind Fotos von zertifizierten Fotostudios zulässig, wenn sie von diesen gesichert digital an die Behörde geschickt werden. Die Regeln gelten bereits seit 1. Mai, es galt jedoch noch eine Übergangfrist, weil zahlreiche Beantragungsstellen noch technisch umgerüstet werden mussten.

■ Kostenlose Abgabe

Kleine Batterien können bereits an vielen Stellen kostenlos abgegeben werden; anders sieht es bislang mit größeren Akkus etwa von E-Bikes und E-Scootern aus. Ab dem 18. August können auch diese Batterien kostenlos in Wertstoffhöfen abgegeben werden. Ab dann greifen weitere Vorgaben der vor zwei Jahren verabschiedeten EU-Batterienverordnung.

■ Verpflichtende CE-Kennzeichnung

Ab dem 1. August dürfen vernetzte Geräte – von Kopfhörern bis hin zu Saugrobotern – nur noch in der EU vertrieben werden, wenn sie gesetzlichen Vorgaben zur Cybersicherheit entsprechen. Dafür wurde die Tragweite der bekannte CE-Kennzeichnung ausgeweitet: Sie zertifiziert künftig nicht nur die technische Sicherheit von Geräten, sondern auch die digitale.

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