Gemeinderat Marquartstein

Entwürfe für vier Bebauungspläne

von Redaktion

Gremium fasste Aufstellungsbeschluss – Alte Regelung stammt aus dem Jahr 1966

Marquartstein – Den Aufstellungsbeschluss für vier neue Bebauungspläne anstelle eines einzigen fasste der Gemeinderat einstimmig in seiner jüngsten Sitzung zusammen. Der bisherige Bebauungsplan Freiweidach für das Gebiet östlich der Tiroler Ache war 1966 in Kraft getreten. Im Laufe der Zeit folgten dann rund 60 Änderungen. Da der alte Plan damit weder zeitgemäß noch rechtssicher und zuverlässig war, beauftragte der Gemeinderat schon 2007 das Planungsbüro Huber aus Rosenheim mit der Ausarbeitung eines einfachen Bebauungsplans.

Bauamtsleiter Erik Oberhorner erläuterte, dass es damals wegen der notwendigen Verhandlungen über die Abtretungen von Straßengrund erhebliche Verzögerungen gegegebn habe. Die Folge: Die Aufstellung sei schließlich gescheitert.

Im Juni 2016 startete der jetzige Gemeinderat einen neuen Anlauf. Er beschloss, einen qualifizierten Bebauungsplan statt eines einfachen voranzutreiben und den bisherigen großen Bebauungsplan durch vier kleinere zu ersetzen. Bürgermeister Andreas Scheck erklärte, dass auch der Kreisbaumeister zu einem qualifizierten Bebauungsplan geraten habe, weil der eine klarere und verbindlichere Regelung der Ziele der Gemeinde erlaube. Wegen des inzwischen sehr großen und unterschiedlich strukturierten Gebietes mache es mehr Sinn, kleinteiligere Bauleitpläne aufzustellen. Die neuen Bebauungspläne heißen Burgberg, Altes Dorf, Freiweidach Süd und Freiweidach Nord.

Umstellung

auf die bebaubare Grundfläche

Ein weiteres wichtiges Merkmal bei den neuen Bebauungsplänen ist die Umstellung auf die bebaubare Grundfläche (GRZ) statt wie bisher der GFZ (Geschossflächenzahl). Georg Huber vom gleichnamigen Planungsbüro aus Rosenheim sagte, dass viele Kommunen wegen der derzeitigen Rechtssprechung auf die Angabe wechseln würden, da diese zum einen für die Grundeigentümer leichter verständlich sei, zum anderen eine bessere Anpassung an die Gegebenheiten des einzelnen Grundstücks zulasse.

Der Gemeinderat wollte von Huber wissen, nach welchen Kriterien er dann die Größe der bebaubaren Grundflächen festlege und wie man die Baurechte von Grundstücken miteinander vergleichen könne. Der Planer antwortete, dass gerade das individuell für ein Grundstück zu entscheiden sei. Für gleich geartete Grundstücke bot er aber dem Gemeinderat als interne Orientierungshilfe an, die Grundflächenzahl (GRZ) im alten Plan mit anzugeben. Neu werde bei den Plänen auch sein, dass für noch unbebaute Grundstücke die Höhenlage über Normalnull und ein Schnitt des Gebäudes im Gelände angegeben wird, so Huber.

Dem Vorschlag von Bauamtsleiter Erik Oberhorner, mit dem Aufstellungsbeschluss auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Auslegung der Entwürfe ab September zu beschließen, wollte das Gremium nicht folgen. Gemeinderat Klaus Hell bemängelte, dass einige Änderungswünsche aus dem Bauausschuss noch nicht vollständig und fehlerlos eingearbeitet worden seien. Der Bürgermeister sagte, dass man damit ja erst ins Verfahren einsteige. In dessen Verlauf müsse noch viel eingearbeitet und geändert werden. Letztlich stimmte er aber zu, dass die Qualität der Bebauungsplanentwürfe passen müsste, bevor sie der Öffentlichkeit in Form einer Auslegung präsentiert werden.

Der Gemeinderat unterstützte dieses Vorgehen einhellig, so dass er die Entwürfe nochmals zur Überprüfung an den Bauausschuss verwies. In einer der nächsten Sitzungen sollen dann die bereits vorliegenden Anträge von Eigentümern für die Berücksichtigung in den Bebauungsplänen vom Gemeinderat entschieden werden. Dann erst soll auch der Start für die Auslegung und damit die umfangreiche Beteiligung der Eigentümer und Behörden beschlossen werden.

Der Rat beschloss, den alten Bebauungsplan aufzuheben, sobald die neuen Pläne rechtskräftig sind. gi

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