Satzung für Kurbeitrag geändert

Rimsting – Die Gemeinde muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes München die Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages ändern. Das wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben. Nach neuer Rechtsprechung darf eine Kurbeitragssatzung nur den Inhaber einer Zweitwohnung selbst zu

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Donnerstag, 23. April 2026

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