Satzung für Kurbeitrag geändert

von Redaktion

Rimsting – Die Gemeinde muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes München die Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages ändern. Das wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben. Nach neuer Rechtsprechung darf eine Kurbeitragssatzung nur den Inhaber einer Zweitwohnung selbst zur Zahlung eines pauschalierten Jahreskurbeitrages verpflichten, nicht aber Ehegatten oder Kinder einbeziehen. Die neue Regelung müsse sofort umgesetzt werden, wenn auch eine Mustersatzung erst später erarbeitet werden soll, erläuterte Geschäftsführerin Regina Feichtner. Der Gemeinderat änderte die kommunale Satzung entsprechend.

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