Neben „weiblich“ und „männlich“ muss es künftig im Geburtenregister noch ein drittes Geschlecht geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor kurzem entschieden. Intersexuellen Menschen soll damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ eintragen zu lassen. Der Antragsteller war davor in sämtlichen Instanzen gescheitert, seine Geschlechtsbezeichnung auf „inter“ oder „divers“ ändern zu lassen. Die Chiemgau-Zeitung fragte Passanten in Traunstein, was sie von dieser Möglichkeit halten.eff