Prien – Es gibt vielerorts gemeindliche Straßen, die vor Jahrzehnten gebaut, aber nie abgerechnet wurden. Die Kampenwandstraße ist in die Schlagzeilen geraten, weil der Markt Prien 2018 zu bauen beginnen will. Unterbau und Entwässerung sind aus heutiger Sicht mangelhaft und unvollendet.
In der Marktgemeinde gibt es dem Vernehmen nach mehrere Straßen, die nie ersterschlossen worden sind. Das heißt, es könnte auch andernorts in der Gemeinde in den nächsten Jahren unangenehme, weil teure Überraschungen für Anwohner geben.
Auslöser dafür, dass zahlreiche Kommunen zurzeit alte Unterlagen vom Straßenbau aus den Archiven holen und studieren, ist eine Gesetzesänderung. Ab dem Frühjahr 2021 dürfen Kommunen nur noch Erschließungsmaßnahmen mit der 90-Prozent-Regel abrechnen, wenn der Baubeginn noch nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
Die Anwohner der Kampenwandstraße warten schon seit Monaten auf Zahlen aus dem Rathaus, um einschätzen zu können, mit welchen Erschließungsbeiträgen sie rechnen müssen. Etwa Mitte Januar – der genaue Termin steht noch nicht fest –, auf alle Fälle vor der Bürgerversammlung am 25. Januar, werde es eine Informationsveranstaltung für die Anlieger geben, kündigten Bürgermeister Jürgen Seifert und Geschäftsleiter Andreas Hell im Gespräch mit der Chiemgau-Zeitung an. Die Redaktion hatte erfahren, dass im nicht öffentlichen Teil der jüngsten Gemeinderatssitzung dem Gremium alle neun eingegangenen Angebote für den ersten von drei Bauabschnitten vorgelegt worden sind. Dies sei hinter verschlossenen Türen geschehen, weil es um ein sehr sensibles Thema gehe, die Gemeinderäte daher so umfassend wie möglich informiert werden sollten, Vergleiche von Angeboten aber in öffentlichen Sitzungen verboten sind, erläuterte Hell das Vorgehen.
Erster Bauabschnitt wird wohl 630000 Euro kosten
Seifert deutete dann auf Nachfrage der Heimatzeitung recht konkret an, um welche Summen es voraussichtlich gehen wird. Die Gemeinde habe für den ersten Bauabschnitt mit 730000 Euro gerechnet, das günstigste Angebot sei circa 100000 Euro günstiger. Für die Bauabschnitte 2 und 3, die 2019 und 2020 folgen sollen, habe der Markt Prien zusammen in etwa nochmal mit der gleichen Summe kalkuliert wie für Abschnitt 1, demnach also mit gut 700000 Euro.
Das hieße, dass die Ersterschließung der Kampenwandstraße hochgerechnet summa summarum wohl zwischen 1,3 und 1,5 Millionen Euro kosten könnte, je nachdem, ob der Kommune bei weiteren Ausschreibungen nochmal günstigere Angebote vorgelegt werden als veranschlagt. Im ungünstigsten Fall müssten dann 1,35 Millionen Euro (90 Prozent von 1,5 Millionen) auf die Anlieger umgelegt werden.
Verbindlich sind diese Zahlen aber noch nicht, bis zur Infoveranstaltung wird wohl der Auftrag für Bauabschnitt 1 zwischen Bernauer und Spitzsteinstraße vergeben sein, und es sollen Seifert zufolge bis dahin detailliert die Kosten für die Abschnitte 2 und 3 im Rathaus hochgerechnet werden, sodass dann tatsächlich belastbares Zahlenmaterial vorliegen wird.
Verwaltung und Kommunalpolitik hatten schon in einem frühen Stadium der Überlegungen entschieden, die Ersterschließung der Kampenwandstraße auf drei Jahre zu verteilen, um die finanzielle Belastung der Anlieger abzufedern. Deren Anteil richtet sich im Wesentlichen nach der Grundstücksgröße und der Zahl der Geschosse. Zusatzklauseln gibt es zum Beispiel für gewerblich genutzte Immobilien. Kompliziert wird es in der Kampenwandstraße unter anderem, weil es für einen Teil des Gebiets einen Bebauungsplan mit Kennziffern gibt, für einen anderen Teil aber nicht.
Die sogenannte Ersterschließung darf übrigens Seifert zufolge nicht verwechselt werden mit der Straßenausbaubeitragssatzung, deren Abschaffung der Landesvorsitzende der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, jüngst gefordert hatte. Diesen politischen Vorstoß kritisierte Seifert als „Augenwischerei“, denn dann würden eben nicht mehr nur die jeweiligen Anlieger, die am meisten von besseren Straßen vor der Haustür profitieren, zur Kasse gebeten, sondern die Kosten auf die Allgemeinheit, also alle Bürger umgelegt. Aiwanger droht mit einem Volksbegehren, die CSU denkt inzwischen ziemlich konkret über eine Kann-Regelung nach, die bis Februar durch eine Gesetzesänderung greifen könnte. Sie reagiert damit auch auf die Proteste vielerorts. In Schongau zum Beispiel gibt es wöchentliche Demos, über den Freistaat verteilt etwa 100 Bürgerinitiativen.
Straßenausbaubeiträge von zumeist 50 Prozent dürfen Kommunen zudem nur erheben, wenn als rechtliche Grundlage die Ersterschließung dokumentiert sei, erläuterte Seifert im Gespräch mit der Redaktion weiter. Übersetzt: Die Maßnahmen in der Kampenwandstraße können also nicht als Ausbau deklariert werden, obwohl sie im Zuge der Arbeiten auf 5,5 bis 6,5 Meter stellenweise verbreitert und beidseitig Gehwege mit Parkangebotsstreifen angelegt werden sollen.
Wie die Beiträge der Anlieger abgerechnet werden, ist noch offen. Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, Vorauszahlungen zu erheben. Auch Ratenzahlungen sind denkbar, wenn zum Beispiel ein Betroffener nicht mehrere Tausend Euro auf einmal zahlen kann.
Erwähnt sind solche Erschließungskosten in jedem Notarvertrag, aber wer irgendwann in den vergangenen Jahrzehnten ein Haus oder eine Eigentumswohnung an der Kampenwandstraße in Prien gekauft hat, hat wohl nicht damit gerechnet, dass ihn das noch treffen könnte.
Schließlich stehen schon seit den 1960er-Jahren einige Häuser in diesem Bereich Priens.