Breitbrunn – Die Frage, ob der Bau einer Eisstockhalle möglich ist, hat den Gemeinderat in der jüngsten Sitzung beschäftigt.
Wie Bürgermeister Anton Baumgartner mitteilte, ist das Landratsamt Rosenheim der Auffassung, dass es sich um einen nicht überplanten Außenbereich handelt. Die Behörde findet zudem, dass eine symbolische Darstellung im Flächennutzungsplan nicht ausreicht, da die Bebauung nur auf Grundlage eines entsprechenden Bebauungsplanes erfolgen kann.
Nun sei darüber zu befinden, ob ein dafür notwendiger Bebauungsplan für den Bereich Sport- und Freizeitanlage aufgestellt werden solle. Wenn ja, sei die Frage, in welcher Dimension die künftige Überplanung in Abstimmung mit den Grundeigentümern ausfällt, so das Gemeindeoberhaupt weiter.
Da ein zukunftsorientierter Bebauungsplan sinnvollerweise Erweiterungsflächen enthalten sollte, wurde dem Gremium zum besseren Verständnis ein Übersichtsplan mit verschieden angelegten Bereichen vorgelegt, die in Frage kommen könnten.
Nach Kenntnisnahme und Beratung des Sachverhalts definierte der Gemeinderat bestimmte Bereiche am Sportgelände, für die er sich einen Bebauungsplan unter Umständen vorstellen kann und votierte dafür, einen entsprechenden Planentwurf vorzubereiten zu lassen. wak