gemeinderatt

Hotel mit Reiterhof kommt

von Redaktion

Auf einem Grundstück an der Birnbacher Straße soll ein Hotel mit Gaststätte und Reiterhof gebaut werden. Der Gemeinderat schaffte nun die Voraussetzungen für die Bauleitplanung und stimmte dem Bauantrag des Betreibers zu.

Reit im Winkl – Zunächst befasste sich das Gremium mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet – Hotel mit Reiterhof“. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hatte die Untere Bauaufsichtsbehörde mitgeteilt, dass grundsätzlich Einverständnis besteht. Aufgrund der sensiblen Einbindung in das Gelände und der hohen gestalterischen Anforderungen an das Hauptgebäude samt Außenanlagen wollte die Behörde aber die Eingabepläne samt Freiflächenpläne vorab zur Beurteilung sehen. Bürgermeister Josef Heigenhauser erklärte dazu, dass aufgrund der bereits erfolgten Hereingabe der Bauantragsunterlagen keine Abstimmung mit dem Kreisbaumeister mehr erfolgt sei. Diese könne aber im Rahmen der Prüfung der Eingabepläne durch die Bauaufsichtsbehörde noch stattfinden. Keine Einwände waren zur 32. Änderung des entsprechenden Flächennutzungsplans eingegangen.

Dann ging es um den dazugehörigen Bauantrag der Berghotel Birkenhof GmbH auf Neubau eines Hotels mit Gaststätte. Das geplante Gebäude hat die Maße 38 auf 18 Meter und eine Wandhöhe von acht Metern im Norden und zwölf im Süden. Im Kellergeschoss sollen der Wellnessbereich und Personalzimmer untergebracht werden. Im Erdgeschoss sind die Gaststätte mit Terrasse sowie eine Betreiber-Wohnung geplant. Im ersten und zweiten Obergeschoss sollen die Gästezimmer entstehen, im Dachgeschoss lediglich zwei Kinderzimmer für die darunterliegenden Gästezimmer.

Es sei ein sehr attraktives Gebäude, befand Bürgermeister Heigenhauser bei der Vorstellung der Pläne. „Deren Verwirklichung tut Reit im Winkl gut, noch dazu mit einer solchen Betreiber-Familie, die wir seit Jahrzehnten als zuverlässige Wirtsleute des Glapfhofs kennen“, stellte er fest. Der Gemeinderat ist ebenfalls dieser Meinung und erteilte dem Bauantrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Artikel 1 von 11