Amtsgericht Traunstein

Alz-Angler: Geldstrafe nach Probewurf

Auch wenn er gar nicht auf Fischfang aus war, sondern nur einen Probewurf machte: Ein 50-Jähriger, der an der Alz unbefugt geangelt hatte, muss nun eine Geldstrafe zahlen.

von monika kretzmer-diepold

Traunstein/Seeon-Seebruck – Wegen Fischwilderei und Bestechung erließ das Amtsgericht Traunstein daraufhin einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro, also von 4200 Euro. Der Angeklagte legte zwar Einspruch ein, akzeptierte in der gestrigen Hauptverhandlung vor Richter W

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Mittwoch, 6. Mai 2026

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