Reit im Winkl – Der Betreiber des „Rock Café“ an der Schwimmbadstraße will aus seinem als Tagescafé genehmigtem Lokal eine Café-Bar machen. Nachdem die Öffnungszeiten geändert wurden, stimmte nun auch der Gemeinderat zu.
Als der Antrag im August 2016 erstmals behandelt wurde, waren Öffnungszeiten von 17 bis 24 Uhr beantragt und der vom Landratsamt wegen der Nachbarn geforderte schalltechnische Nachweis lag noch nicht vor. Daher wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
In der Zwischenzeit wurde eine schalltechnische Untersuchung angefertigt und mehrfach nachgebessert. Das überarbeitete Gutachten ergab eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums durch die Lage der Parkplätze. Zudem kann es durch den Raucherbereich nachts zu Lärmproblemen für das benachbarte Hotel „Almrausch“ kommen.
Das Gutachten wurde erneut überarbeitet und kam zu einer genehmigungsfähigen Betriebsweise des Lokals – auch zur Nachtzeit. Allerdings wurde der Raucherbereich außer Acht gelassen. Ein daraufhin erneut vorgelegtes Gutachten wurde vom Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft – mit dem Ergebnis, dass die geplante Verlegung des Raucherbereichs vor den Haupteingang zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes sowohl am Hotel „Almrausch“ als auch an einem anderen benachbarten Anwesen führt.
Spätestens um 22 Uhr muss Schluss sein
Das Sachgebiet Immissionsschutz kam in der Stellungnahme zu dem Schluss, dass der Betrieb von 22 bis 6 Uhr nicht genehmigungsfähig ist. Daraufhin wurde vom Antragsteller eine Änderung der Öffnungszeiten bis 22 Uhr beantragt. Gemäß einer erneuten Stellungnahme des Landratsamts ist nun der Betriebsablauf so zu gestalten, dass die Besucher bis spätestens 22 Uhr das Grundstück verlassen müssen und der Fahrverkehr der Besucher auf dem Parkplatz zuverlässig abgewickelt ist.
Bürgermeister Josef Heigenhauser erläuterte, dass Anwohner Bedenken wegen der Einhaltung der Öffnungszeiten bis 22 Uhr hätten. Das gemeindliche Einvernehmen könne aber lediglich aus baurechtlichen Gründen verweigert werden. Allerdings fordere die Immissionsschutzbehörde, eine Zwangsgeld-Androhung bei erheblicher Beschwerdesituation direkt in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen. Somit erteilte der Gemeinderat dem Bauantrag einstimmig das Einvernehmen.sh