Reit im Winkl – Zwei neue Häuser können in Reit im Winkl gebaut werden. Der Gemeinderat hat ein Einfamilienhaus am Mühlenweg sowie ein Wohn- und Betriebshaus an der Loferaustraße gebilligt.
Das Gremium hat einem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf einem Grundstück am Mühlenweg zugestimmt. Beim Neubau eines Wohn- und Betriebshauses mit angebauter Werkstatt und Lagerhalle auf einem Grundstück an der Loferaustraße handelt es sich um eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Das Grundstück am Mühlenweg liegt in einem Neubaugebiet: im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gasteig“. Das Hauptgebäude mit zwei Wohneinheiten erhält die Maße 16 mal acht Meter und eine Wandhöhe von 6,50 Metern. An die östliche Seite wird ein etwa 50 Quadratmeter großes Nebengebäude angebaut.
Die Eingabeplanung entspricht nach den Worten von Bürgermeister Josef Heigenhauser den Festsetzungen des Bebauungsplans. Allerdings werde eine Bestimmung der gemeindlichen Baugestaltungssatzung nicht eingehalten, wo Fassadenverkleidungen nur ab Obergrenze zulässig seien. Es handele sich nämlich hier um ein Holzhaus. Es sei daher eine Abweichung von der Satzung notwendig, die aber nach Ansicht der Verwaltung genehmigt werden könne.
Der Gemeinderat vertrat ebenfalls diese Meinung und erteilte dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen, ebenso der genannten Abweichung von der Baugestaltungssatzung bezüglich der Fassadengestaltung.
Das an der Loferaustraße geplante Wohn- und Betriebshaus entsteht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Bauhof“. Es handelt sich um ein Hauptgebäude mit den Maßen von 12,5 mal zehn Metern und einer Wandhöhe von 5,32 Metern sowie um ein Werkstattgebäude mit den Maßen von zehn mal 14 Metern und einer Höhe von fünf Metern. Die beiden Gebäude werden durch einen Zwischenbau verbunden.
Im Hauptgebäude entstehen im Erdgeschoss zusätzlich zum privaten Wohnraum ein Büro sowie Dusche und WC für Angestellte, im Dachgeschoss ein Büro sowie private Wohnfläche. Im Nebengebäude sind im Erdgeschoss drei gleich große Werkstätten eingezeichnet, das Dachgeschoss dient als Lager.
Bei dem Vorgang handelt es sich um eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Das bedeutet, die Festsetzungen des Bebauungsplans werden alle eingehalten, daher sind die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sowie einer Baugenehmigung nicht notwendig.
Bürgermeister Heigenhauser gab bekannt, dass die Antragsteller von der Verwaltung darüber informiert werden, dass mit dem Vorhaben begonnen werden kann. sh